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Photovoltaik Förderung 2026: BAFA & Alternativen

| 10 Minuten Lesezeit|25. November 2025

Förderungen für Photovoltaik können die Investitionskosten deutlich senken. Wir zeigen, welche Zuschüsse, Kredite und steuerlichen Vorteile aktuell gelten und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.

Photovoltaik Experte spricht über aktuelle Förderungen

Förderungen für Photovoltaik können die Investitionskosten deutlich senken. Wir zeigen, welche Zuschüsse, Kredite und steuerlichen Vorteile 2026 gelten, was die geplante EEG-Reform 2027 für neue Anlagen bedeutet und worauf du bei der Antragstellung achten solltest.

Die Nachfrage nach Solaranlagen ist so hoch wie nie, doch gleichzeitig ist die Förderlandschaft unübersichtlicher geworden. Viele Programme wurden gestrichen, einige Kommunen zahlen nur noch Restbeträge aus, andere haben ihre Budgets komplett ausgeschöpft. Bundesweite Zuschüsse gibt es kaum noch. Trotzdem: Wer 2026 eine Photovoltaikanlage plant, kann weiterhin deutlich sparen. Steuerbefreiungen, regionale Programme, die Einspeisevergütung und vereinzelte Kreditangebote sorgen dafür, dass sich PV-Anlagen auch 2026 wirtschaftlich lohnen. Ein zusätzlicher Grund, jetzt zu handeln: Ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen entfallen (mehr dazu weiter unten).

In diesem Überblick zeigen wir dir, welche Fördermöglichkeiten es 2026 wirklich gibt, wo du noch Zuschüsse bekommst, welche Programme bereits gestoppt wurden und warum sich der Anschluss deiner Anlage noch in diesem Jahr besonders lohnt.

Auf einen Blick

Steuerliche Vorteile

Null Prozent Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen und Speicher sowie Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp senken die Anschaffungskosten deutlich. Diese Entlastungen gelten bundesweit und machen Solaranlagen so günstig wie nie zuvor.

Einspeisevergütung

Für jede Kilowattstunde, die nicht selbst verbraucht, sondern ins Netz eingespeist wird, gibt es eine gesetzlich garantierte Vergütung über 20 Jahre. Auch wenn die Fördersätze gesunken sind, bleibt die Einspeisung ein sicherer, planbarer finanzieller Vorteil.

KfW-Kredit 270

Mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ bietet die KfW zinsvergünstigte Darlehen für PV-Anlagen und Speicher. Für private Häuser lohnt sich der Kredit jedoch nur bedingt, da die Konditionen oft kaum besser sind als bei normalen Bankkrediten.

EEG-Reform 2027

Die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp soll ab 2027 durch eine Direktvermarktung ersetzt werden. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die gewohnte, gesetzlich garantierte Vergütung für 20 Jahre.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es aktuell?

Wer heute eine Photovoltaikanlage plant, profitiert zwar nicht mehr von klassischen bundesweiten Zuschüssen wie früher beim BAFA, dennoch gibt es mehrere attraktive Wege, die Investition deutlich günstiger zu machen. Der Staat setzt inzwischen weniger auf direkte Förderung und stärker auf steuerliche Entlastungen, Einspeisevergütung und optionale Finanzierungsmodelle. Ergänzend bieten manche Städte und Kommunen weiterhin regionale Programme an, die je nach Wohnort mehrere Hundert bis Tausend Euro Zuschuss ermöglichen.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick:

  • Steuerliche Vorteile: Null Prozent Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen & Speicher plus Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp.
  • Einspeisevergütung: Gesetzlich garantierte Vergütung für eingespeisten Solarstrom für 20 Jahre.
  • Regionale Zuschüsse: Kommunale Förderprogramme in wenigen Städten
  • KfW-Kredit 270: Staatlicher Förderkredit für PV-Anlagen und Speicher – jedoch nur bedingt attraktiv für private Haushalte.

Einspeisevergütung: Die wichtigste staatliche Förderung für PV-Anlagen

Auch wenn es keine BAFA-Förderung mehr für Photovoltaikanlagen gibt, werden Solaranlagen in Deutschland weiterhin finanziell unterstützt und zwar über die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Diese Vergütung ist eine staatlich garantierte Zahlung für jede Kilowattstunde Solarstrom, die nicht im Haushalt verbraucht, sondern ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie läuft 20 Jahre lang, ist gesetzlich fixiert und bietet damit Planungssicherheit, die heute die klassische BAFA-Förderung ersetzt.

EG-Reform 2027: Warum sich der Anlagenbau 2026 jetzt besonders lohnt

Die wohl wichtigste Entwicklung für alle, die aktuell eine Solaranlage planen, ist die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der Bund will die staatliche Förderung von Photovoltaik grundlegend umbauen – mit spürbaren Folgen für neue Kleinanlagen.

Was ist geplant?

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf soll die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kWp zum 1. Januar 2027 entfallen. An ihre Stelle soll ein Modell der Direktvermarktung treten: Betreiber verkaufen ihren überschüssigen Strom dann über einen Dienstleister direkt am Markt, statt eine gesetzlich fixierte Vergütung pro Kilowattstunde zu erhalten.

Für die Übergangszeit sind nach aktuellem Stand des Entwurfs eine reduzierte Übergangszahlung von rund 6,2 ct/kWh sowie ein Direktvermarktungsbonus von etwa 1,5 ct/kWh vorgesehen – befristet auf maximal vier Jahre. Die konkreten Werte und Regeln können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Wichtig: Es ist noch kein geltendes Gesetz

Die Reform befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Ein Referentenentwurf liegt vor, eine überarbeitete Fassung wurde Mitte 2026 zur Abstimmung an Verbände und Ressorts verschickt. Ein Kabinettsbeschluss steht bislang aus, der genaue Zeitplan ist offen. Für dich heißt das: Die heutigen Regeln gelten weiter – aber die Richtung ist klar.

Bestandsschutz: Was 2026 gebaut wird, bleibt geschützt

Entscheidend ist der Bestandsschutz: Für alle bestehenden Anlagen und für alle Neuanlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, bleibt die feste Einspeisevergütung volle 20 Jahre garantiert. Wer seine Anlage also noch 2026 anschließen lässt, sichert sich das bewährte, planbare und einfache Vergütungsmodell – unabhängig davon, wie die Reform am Ende ausfällt.

Was du jetzt tun solltest

Da zwischen Beauftragung, Lieferung, Montage und Netzanschluss oft mehrere Wochen bis Monate liegen, lohnt es sich, ein Projekt für 2026 frühzeitig zu starten. So stellst du sicher, dass deine Anlage rechtzeitig ans Netz geht und noch unter die aktuelle Einspeisevergütung fällt. Gern prüfen wir unverbindlich, ob und wie sich dein Vorhaben noch in diesem Jahr umsetzen lässt.

Planung eines Solaranlage-Komplettsets in 3D-Software durch zwei Gelb-Solar-Berater am Schreibtisch

Jetzt noch Einspeisevergütung sichern

Nach den aktuellen Reformplänen soll die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kWp zum 1. Januar 2027 entfallen. Für alle Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, bleibt die garantierte Vergütung dagegen 20 Jahre bestehen. Wer 2026 baut, sichert sich also die volle Planungssicherheit.

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Solarspitzengesetz 2025: Diese Regeln gelten für neue PV-Anlagen

Seit dem 25. Februar 2025 ist das sogenannte Solarspitzengesetz in Kraft. Es soll das Stromnetz stabilisieren und verhindern, dass an sonnenreichen Tagen zu viel Strom bei negativen Börsenpreisen ins Netz drückt. Für neue PV-Anlagen ergeben sich daraus vor allem drei praktische Änderungen:

  • Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Fällt der Börsenstrompreis ins Negative, gibt es für den eingespeisten Strom keine EEG-Vergütung mehr. Die frühere „3-Stunden-Regel" ist entfallen – betroffen sind Anlagen ab 2 kWp mit Smart Meter sowie alle Anlagen ab 100 kWp. Der Zeitraum wird über eine Verlängerung der Förderdauer am Ende der 20 Jahre teilweise ausgeglichen.
  • Smart Meter für neue Anlagen: Neue PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) samt Steuereinrichtung ausgestattet werden.
  • 60-%-Regel ohne Smart Meter: Anlagen, die ohne Smart Meter in Betrieb gehen, dürfen zunächst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. Sobald die passende Steuerungstechnik installiert ist, entfällt diese Begrenzung automatisch.

Für Bestandsanlagen gilt ein Bestandsschutz – sie sind von den neuen Regeln nicht betroffen. Wichtig ist: Diese Vorgaben klingen technisch, werden aber bei einer fachgerecht geplanten Anlage von Anfang an berücksichtigt. Wir sorgen dafür, dass deine Anlage die aktuellen Anforderungen erfüllt und wirtschaftlich betrieben wird.

Wo gibt es noch Förderungen für Solaranlagen?

Bundesweit ist die Lage aktuell eindeutig: Eine große, zentrale PV-Förderung gibt es nicht mehr. Klassische Zuschüsse für Photovoltaikanlagen sind auf Bundesebene ausgelaufen, übrig bleiben vor allem die EEG-Einspeisevergütung, die steuerlichen Vorteile (0 % Mehrwertsteuer, Einkommensteuerbefreiung) sowie der KfW-Kredit 270, der eher als Finanzierungsoption statt als echter Förderzuschuss zu sehen ist.

Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf die Regionen. Viele Bundesländer bieten eigene kommunale Programme, kleine Landesinitiativen oder zeitlich begrenzte Fördertöpfe an, oft jedoch mit stark begrenztem Budget, Wartelisten oder kurzfristigen Antragsstopps. Im folgenden Überblick findest Du alle aktuellen Fördermöglichkeiten nach Bundesland, inklusive Sonderprogrammen, ausgeschöpften Töpfen und regionalen Besonderheiten.

„Da regionale Förderprogramme sich schnell ändern, empfiehlt es sich, immer direkt bei der eigenen Stadt oder Gemeinde nachzufragen"

Martin Ohl

KfW 270 – lohnt sich der Kredit für Ihre Solaranlage wirklich?

Der KfW-Kredit 270 („Erneuerbare Energien – Standard“) ist eines der wenigen bundesweiten Förderinstrumente, das heute noch für Photovoltaik genutzt werden kann. Doch wichtig ist: Es handelt sich nicht um einen Zuschuss, sondern um ein Darlehen, das unter bestimmten Voraussetzungen günstiger sein kann als ein klassischer Bankkredit, aber nicht immer.

Was steckt hinter dem KfW-Programm 270?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine staatliche Förderbank, die Investitionen in erneuerbare Energien unterstützen soll. Das Programm 270 richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen und deckt Photovoltaikanlagen, Speicher, Wärmeerzeuger mit erneuerbaren Energien sowie Netzinfrastruktur ab. Die Idee: Solaranlagen sollen über eine zinsgünstige Finanzierung leichter zugänglich werden.

Die aktuellen Konditionen im Überblick

Hier eine realistische Einschätzung basierend auf den offiziellen KfW-Angaben:

  • Zinsen ab ca. 3,25 % effektiv – abhängig von Bonität, Sicherheiten und Bank.
  • Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren, inklusive tilgungsfreier Anlaufzeit.
  • Bis zu 100 % Finanzierung möglich – inklusive Planung, Installation, Speicher oder Dachsanierung.
  • Kreditbeträge bis 150 Mio. € – für Privatkunden faktisch irrelevant, zeigt aber die Bandbreite.

Gerade für private Einfamilienhäuser bedeutet das: Die Zinsen können gleich hoch oder sogar höher sein als bei normalen Bankkrediten. Deshalb lohnt sich ein Vergleich unbedingt.

Lohnt sich KfW 270 für private Solaranlagen?

Ob sich der KfW-270-Kredit für private Hausbesitzer wirklich lohnt, hängt stark von der persönlichen finanziellen Situation, der Bonität und den Konditionen der Hausbank ab. Viele Interessenten gehen davon aus, dass es sich um einen „staatlich vergünstigten Kredit“ handelt. Tatsächlich ist das Programm heute nicht mehr automatisch günstiger als ein regulärer Bankkredit, im Gegenteil: In vielen Fällen liegen die Zinssätze gleichauf oder sogar höher als bei privaten Angeboten. Ein wichtiger Punkt ist auch die praktische Umsetzung: Hausbanken prüfen sehr genau, ob sie KfW-Kredite an private Antragsteller herausgeben. Für Einfamilienhaus-Projekte berichten viele Banken, dass der Aufwand hoch ist, während der wirtschaftliche Nutzen begrenzt ist. Dadurch kann die Bewilligung länger dauern, strenger ausfallen und in manchen Fällen sogar komplett abgelehnt werden.

Wann kann sich der Kredit trotzdem lohnen?

Der KfW-Kredit 270 kann sinnvoll sein, wenn …

  • Ihre Bonität sehr gut ist und die Hausbank dadurch besonders gute Konditionen anbietet.
  • Sie eine vollständige Finanzierung ohne Eigenkapital benötigen.
  • Sie Investitionen über die PV-Anlage hinaus einkalkulieren (z. B. Speicher, Netzanpassung oder Dachsanierung).
  • Sie den Kredit für ein größeres Projekt nutzen – Gewerbe, Mehrfamilienhäuser, Vereine oder Kommunen profitieren oft stärker.
AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung

bis 10 kWp

bis 40 kWp

bis 100 kWp

7,86 ct/kWh

6,80 ct/kWh

5,56 ct/kWh

12,47 ct/kWh

10,45 ct/kWh

6,32 ct/kWh

BAFA-Förderungen für Photovoltaik – was 2026 wirklich gilt

Wer in Deutschland eine Solaranlage plant, stößt schnell auf die Frage: Gibt es noch eine BAFA-Förderung für Photovoltaik? Viele erinnern sich an frühere Zuschüsse oder verwechseln die PV-Förderung mit der Unterstützung für Wärmepumpen oder Sanierungsmaßnahmen. Doch der Stand 2025 ist eindeutig: Das BAFA fördert Photovoltaikanlagen selbst nicht mehr.

Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick, denn es gibt weiterhin indirekte Förderungen, Beratungszuschüsse und die gesetzliche Einspeisevergütung, die als Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) immer noch eine staatliche PV-Unterstützung darstellt. Die BAFA-Förderung spielt zwar keine große Rolle mehr für PV-Anlagen – aber der Gesamtmix aus Vergütung, Steuererleichterungen und regionalen Zuschüssen hält Photovoltaik dennoch sehr attraktiv.

Was fördert das BAFA derzeit noch?

Auch wenn es keine direkte Förderung für die Anschaffung einer PV-Anlage gibt, unterstützt das BAFA weiterhin eine Leistung, die bei PV-Projekten relevant sein kann:

Energieberatung für Wohngebäude (mit bis zu 650 € Zuschuss)

Wenn eine Photovoltaikanlage Teil eines umfassenderen Sanierungsprojekts ist, können Eigentümer eine Energieberatung durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten fördern lassen.

Die Konditionen:

  • 50 % Zuschuss zu den Beratungskosten
  • max. 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • max. 1.300 € bei Mehrfamilienhäusern
  • Förderung gilt nur, wenn die Beratung vor Maßnahmenbeginn beauftragt wurde
  • Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), in dem auch PV berücksichtigt werden kann

Wichtig: Diese Förderung betrifft nicht die PV-Anlage selbst, sondern die energetische Analyse des Gebäudes. Dennoch ist sie oft hilfreich, wenn Hausbesitzer vorab bewerten lassen wollen, wie PV, Dämmung oder Heiztechnik zusammenwirken.

Warum gibt es keine BAFA-Förderung für PV-Anlagen mehr?

Der Wegfall der BAFA-Zuschüsse ist kein Nachteil, sondern eine Folge der starken Marktentwicklung. Die Gründe:

Photovoltaik ist heute wirtschaftlich ohne Zuschuss.

Die Preise für Solarmodule sind in den letzten 10–15 Jahren massiv gefallen. Gleichzeitig ist der Eigenverbrauch so lukrativ geworden (Ersparnis 25–40 Cent pro kWh), dass sich Anlagen meist nach 10–12 Jahren amortisieren, auch ganz ohne Förderung.

Die Förderung wurde in das EEG verlagert.

Die staatliche Unterstützung erfolgt heute über die Einspeisevergütung, geregelt im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie stellt sicher, dass jeder Betreiber für seinen überschüssigen Solarstrom 20 Jahre lang eine garantierte Vergütung erhält.

Aktuelle Vergütungssätze (2026):

  • 7,78 ct/kWh – Teileinspeisung bis 10 kWp
  • 12,34 ct/kWh – Volleinspeisung bis 10 kWp
Mann mit Kind auf dem Arm schaut auf Einfamilienhaus mit Solaranlage auf dem Dach

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Ob Modul, Speicher oder Komplettpaket: Wir beraten Sie gerne individuell und finden gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Solaranlage.

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Steuerliche Vorteile durch den Staat: Null Prozent Mehrwertsteuer

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für private Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz. Das bedeutet: Beim Kauf und der Installation deiner PV-Anlage wird keine Mehrwertsteuer mehr fällig – statt 19 % zahlst du also 0 % Umsatzsteuer. Diese Regelung betrifft nicht nur die Solarmodule selbst, sondern sämtliche wesentlichen Komponenten: Wechselrichter, Montagesystem, Kabel, Energiemanagement sowie Stromspeicher, selbst wenn dieser später nachgerüstet wird. Damit die Steuerbefreiung gilt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein (§ 12 Abs. 3 UStG):

  • Du bist Betreiber der Anlage. Die Rechnung muss auf deinen Namen laufen.
  • Die Installation erfolgt auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes. Auch Carports, Garagen, Scheunen oder öffentliche Gebäude, die dem Gemeinwohl dienen, sind eingeschlossen.
  • Bei Nicht-Wohngebäuden gilt die Grenze von 30 kWp. Liegt die Leistung laut Marktstammdatenregister darunter, bleibt der Nullsteuersatz bestehen.

Diese Regelung senkt die Investitionskosten deutlich und macht PV-Anlagen heute so attraktiv wie nie zuvor.

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