| 9 Minuten Lesezeit|9. Juli 2026
Energy Sharing ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom. Erfahren Sie, wie das Modell funktioniert, wer teilnehmen kann und welche Chancen es für Mieter, Eigentümer und Energiegemeinschaften bietet.

Deutschland erzeugt immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien, allen voran durch Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freiflächen. Doch genau dieser Erfolg bringt neue Herausforderungen mit sich: Solarstrom entsteht vor allem dann, wenn die Sonne scheint. Oft wird mehr Strom produziert, als direkt vor Ort verbraucht werden kann, während andere Verbraucher weiterhin Strom aus dem Netz beziehen.
Genau hier setzt Energy Sharing an. Die Idee dahinter: Erneuerbar erzeugten Strom nicht nur selbst nutzen, sondern innerhalb einer Gemeinschaft gemeinsam verwenden. Dadurch sollen mehr Menschen von regional erzeugtem Solarstrom profitieren können, auch diejenigen, die keine eigene Photovoltaikanlage besitzen.
Energy Sharing ermöglicht es, gemeinsam erzeugten Solarstrom innerhalb einer Gemeinschaft zu nutzen. Davon profitieren auch Menschen ohne eigene Dachfläche, etwa Mieter oder Eigentümer in Mehrfamilienhäusern.
Damit Energy Sharing funktioniert, müssen Stromerzeugung und Verbrauch genau erfasst werden. Intelligente Messsysteme bilden die Grundlage für Verteilung, Abrechnung und transparente Stromflüsse.
Ob sich Energy Sharing lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind Anlagengröße, Teilnehmerzahl, Eigenverbrauch, erzielbare Strompreise sowie die Kosten für Technik, Organisation, Messstellenbetrieb und lokale Netzentgelte.
Energy Sharing kann mehr Menschen an Solarstrom beteiligen und lokale Energieversorgung stärken. Besonders mit Blick auf neue Marktregeln gewinnt die gemeinsame Nutzung an Bedeutung.
Energy Sharing beschreibt die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieanlagen durch mehrere Verbraucher. Statt dass eine Photovoltaikanlage ausschließlich einen einzelnen Haushalt versorgt, kann der erzeugte Strom innerhalb einer definierten Gemeinschaft geteilt und genutzt werden. Möglich ist das seit dem 1. Juni 2026 durch den neuen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Der entscheidende Unterschied zum klassischen Eigenverbrauch ist, dass der Strom nicht mehr zwingend hinter demselben Stromzähler verbraucht werden muss. Energy Sharing ermöglicht es, Erzeugung und Verbrauch innerhalb einer Gruppe besser miteinander zu verbinden und zwar über das öffentliche Verteilnetz hinweg, nicht nur innerhalb eines einzelnen Gebäudes. Das unterscheidet Energy Sharing auch von ähnlichen Modellen wie Mieterstrom oder der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV), bei denen Strom nur innerhalb eines Gebäudes geteilt werden darf.
Das Konzept verfolgt dabei mehrere Ziele:
Energy Sharing ist kein neues Konzept. In vielen europäischen Ländern können Bürger, Kommunen und Unternehmen bereits seit Jahren erneuerbaren Strom gemeinsam erzeugen und nutzen. Beispielsweise Österreich ermöglicht dies in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften seit 2021. In Deutschland war die gemeinsame Nutzung von Solarstrom über verschiedene Gebäude hinweg bisher jedoch nur eingeschränkt möglich.
Mit dem neuen § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ändert sich das. Seit dem 1. Juni 2026 sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Energy Sharing zu ermöglichen. Betreiber erneuerbarer Energieanlagen können ihren Strom damit auch über das öffentliche Stromnetz hinweg gemeinsam mit anderen Letztverbrauchern nutzen. Die Einführung ist sowohl europarechtlich als auch energiewirtschaftlich begründet. Die EU verpflichtete Deutschland, einen Rechtsrahmen für Energie- und Bürgerenergiegemeinschaften zu schaffen. Gleichzeitig soll Energy Sharing helfen, den wachsenden Anteil wetterabhängigen Solarstroms besser mit dem Stromverbrauch zu verbinden. Das Gesetz schafft allerdings zunächst nur den rechtlichen Rahmen. Wirtschaftliche Anreize und eine ausgereifte technische Infrastruktur fehlen bislang noch.
Damit Energy Sharing funktioniert, muss Strom nicht nur erzeugt, sondern auch exakt gemessen und zugeordnet werden können. Schließlich muss nachvollziehbar sein, wann eine Solaranlage Strom produziert und welcher Teilnehmer einer Energiegemeinschaft diesen Strom tatsächlich nutzt. Genau dafür werden intelligente Messsysteme, häufig auch Smart Meter genannt, benötigt. Sie erfassen Stromflüsse digital und schaffen die technische Grundlage dafür, Erzeugung und Verbrauch innerhalb einer Gemeinschaft fair aufzuteilen und abzurechnen. Sowohl die Erzeugungsanlage als auch alle Verbrauchsstellen der teilnehmenden Haushalte müssen dafür mit einem Smart Meter ausgestattet sein.
Während ein klassischer Stromzähler lediglich den gesamten Verbrauch über einen längeren Zeitraum erfasst, benötigt Energy Sharing deutlich genauere Daten. Entscheidend ist nicht nur, wie viel Strom verbraucht wurde, sondern auch wann dieser Verbrauch stattgefunden hat.
Energy Sharing ist vor allem dann interessant, wenn mehrere Menschen oder Organisationen gemeinsam von einer erneuerbaren Energieanlage profitieren möchten. Anders als beim klassischen Eigenverbrauch steht nicht mehr nur ein einzelner Anlagenbetreiber im Mittelpunkt, sondern eine Gruppe, die Strom gemeinsam erzeugt und nutzt. Besonders großes Potenzial bietet Energy Sharing überall dort, wo viele Verbraucher vorhanden sind, aber nicht jeder über eine eigene geeignete Fläche für eine Photovoltaikanlage verfügt. Wichtig für die Einordnung: § 42c EnWG richtet sich in seiner aktuellen Fassung in erster Linie an kleine Verbraucher, sprich Privathaushalte, Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen. Für die Industrie im großen Maßstab steht das Modell zunächst nicht zur Verfügung.
Zu den wichtigsten Anwendungsbereichen gehören Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften, Quartiere und kleinere Gewerbebetriebe.
Mehrfamilienhäuser gehören zu den spannendsten Einsatzgebieten für Energy Sharing. Während Eigentümer eines Einfamilienhauses ihren Solarstrom bereits heute direkt nutzen können, bleiben viele Mieter von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Eine gemeinschaftliche Photovoltaikanlage auf dem Dach kann diesen Zugang erweitern. Der erzeugte Strom wird innerhalb des Gebäudes oder der Gemeinschaft genutzt und kommt mehreren Bewohnern zugute. Gerade in Städten liegt hier ein großes Potenzial. Millionen Menschen leben in Wohnungen, während gleichzeitig zahlreiche Dachflächen ungenutzt bleiben.
Mögliche Vorteile:
Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften kann Energy Sharing eine interessante Lösung sein. Viele WEGs verfügen über geeignete Dachflächen, standen bisher aber häufig vor der Herausforderung, eine gemeinsame Photovoltaikanlage sinnvoll umzusetzen. Durch Energy Sharing kann der erzeugte Strom innerhalb der Gemeinschaft genutzt werden. Dadurch entsteht ein Modell, bei dem nicht nur einzelne Eigentümer profitieren, sondern die gesamte Gemeinschaft. Besonders wichtig sind dabei klare Regelungen zur Finanzierung, Verwaltung und Verteilung der Vorteile. Je besser diese Punkte organisiert sind, desto einfacher lässt sich ein gemeinsames Energieprojekt umsetzen.
Energy Sharing beschränkt sich nicht nur auf ein einzelnes Gebäude. Auch mehrere Haushalte, Gebäude oder lokale Akteure können sich zusammenschließen und gemeinsam erneuerbaren Strom nutzen – vorausgesetzt, sie liegen im selben Bilanzierungsgebiet des jeweiligen Verteilnetzbetreibers. Ab Juni 2028 wird dieser Radius erweitert, denn dann dürfen auch angrenzende Netzgebiete derselben Regelzone einbezogen werden.
Denkbar sind beispielsweise:
Der Vorteil solcher Modelle liegt darin, dass Erzeugung und Verbrauch besser zusammengebracht werden können. Eine Photovoltaikanlage muss nicht zwingend genau auf dem Gebäude stehen, auf dem der Strom später genutzt wird.
Auch kleinere Unternehmen können von Energy Sharing profitieren, insbesondere wenn mehrere Standorte oder Gebäude im selben Netzgebiet liegen. Für solche Betriebe kann die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energie interessant sein, weil Stromkosten planbarer werden und eigene Erzeugungskapazitäten besser genutzt werden können. Große Industrieanlagen sind vom aktuellen Modell, wie erwähnt, zunächst ausgenommen.
Mögliche Beispiele:
Damit das Teilen von Solarstrom funktioniert, müssen Erzeugung und Verbrauch genau erfasst und anschließend miteinander verrechnet werden. Der entscheidende Punkt ist dabei die zeitliche Zuordnung. Eine Photovoltaikanlage produziert Strom nur dann, wenn die Sonne scheint. Gleichzeitig verbrauchen die Mitglieder der Energiegemeinschaft unterschiedlich viel Energie und zu unterschiedlichen Zeiten. Das System muss deshalb jederzeit erkennen, wie viel Strom erzeugt wurde, wie viel davon direkt innerhalb der Gemeinschaft genutzt werden konnte und welcher Anteil weiterhin aus dem öffentlichen Netz bezogen werden musste.
Wichtig zu wissen
Rechtlich sind dafür übrigens zwei getrennte Verträge vorgesehen: ein Liefervertrag über die Stromlieferung über das öffentliche Netz sowie ein separater Vertrag zur gemeinsamen Nutzung mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalten. Diese doppelte Vertragsstruktur wurde im Gesetzgebungsverfahren unter anderem vom Bundesrat als bürokratischer Mehraufwand kritisiert.
Die genaue Verteilung kann über unterschiedliche Modelle erfolgen. Möglich sind beispielsweise feste Aufteilungsschlüssel oder eine Verteilung abhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Ein einfaches Modell wäre eine prozentuale Aufteilung. Haben mehrere Teilnehmer gemeinsam in eine Anlage investiert, könnte der erzeugte Strom entsprechend ihrer Beteiligung verteilt werden. Ein verbrauchsabhängiges Modell würde dagegen stärker berücksichtigen, wer den Strom tatsächlich zum Zeitpunkt der Erzeugung nutzt. Welche Variante sich langfristig durchsetzt, hängt auch von den konkreten Regelungen der Energiegemeinschaft ab.
Nicht jeder erzeugte Solarstrom kann direkt innerhalb der Gemeinschaft genutzt werden. Gerade an sonnigen Tagen produziert eine Photovoltaikanlage häufig mehr Energie, als die teilnehmenden Haushalte gleichzeitig verbrauchen können. Der überschüssige Strom wird weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist. Das könnte sich bald aber ändern, denn ein Referentenentwurf für eine EEG-Novelle 2027 sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 Kilowatt zum 1. Januar 2027 abzuschaffen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Energy Sharing kann die Nutzung von Solarstrom deutlich erweitern, ist aber nicht kostenlos. Neben der eigentlichen Photovoltaikanlage entstehen zusätzliche Kosten für Messung, Abrechnung und Organisation. Der größte Vorteil entsteht dort, wo viele Teilnehmer gemeinsam eine Anlage nutzen, weil sich Fixkosten für Technik und Verwaltung besser verteilen lassen.
| Kategorie | Jährliche Kosten (Preisobergrenze) |
|---|---|
Haushalte, 6.000-10.000 kWh Verbrauch | bis zu 40€ |
PV-Anlagen bis 15 kW Leistung | bis zu 50€ |
PV-Anlagen 15-25 kW Leistung | bis zu 110€ |
Zusätzliche Steuerungseinrichtung (§14a, ab 7 kW PV-Leistung) | bis zu 50€ |
Zählerschrank-Umbau (falls nötig, nicht gedeckelt) | mehrere hundert bis wenige tausend € (einmalig) |
Energy Sharing kann wirtschaftlich interessant sein, da gemeinschaftlich erzeugter Solarstrom direkt vor Ort genutzt wird und dadurch Netzstrom ersetzt. Wie groß der finanzielle Vorteil ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie gut Stromerzeugung und Verbrauch innerhalb der Gemeinschaft zusammenpassen.
Wichtige Einflussfaktoren sind:
Ein Vorteil gegenüber einer einzelnen Photovoltaikanlage ist, dass mehrere Verbraucher den erzeugten Strom nutzen können. Dadurch steigt der Eigenverbrauch und die Wirtschaftlichkeit kann sich verbessern. Perspektivisch könnte Energy Sharing zusätzlich an Bedeutung gewinnen, falls die geplante EEG-Novelle 2027 die Einspeisevergütung für neue Anlagen reduziert oder abschafft.
Energy Sharing ist ein neues Konzept, bei dem viele Begriffe und Abläufe zunächst ungewohnt wirken. Einige Annahmen stimmen jedoch nicht oder greifen zu kurz. Das sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
„Energy Sharing bedeutet, dass ich kostenlosen Strom bekomme.“: Auch gemeinschaftlich erzeugter Solarstrom hat einen Preis. Teilnehmende zahlen weiterhin für die genutzte Energie, profitieren aber von lokal erzeugtem Strom.
„Energy Sharing ist automatisch günstiger als normaler Netzstrom.“: Das lässt sich nicht pauschal sagen. Für geteilten Strom fallen weiterhin Netzentgelte, Umlagen und Steuern an. Ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht vor allem durch den Preis, den Erzeuger und Abnehmer innerhalb der Gemeinschaft vereinbaren.
„Der Solarstrom kommt direkt vom Nachbarn in meine Wohnung.“: Der Strom wird technisch weiterhin über das öffentliche Stromnetz verteilt. Entscheidend ist die bilanzielle Zuordnung der erzeugten und verbrauchten Energiemengen.
„Mit Energy Sharing brauche ich keinen normalen Stromanbieter mehr.“: Reicht die Stromerzeugung der Photovoltaikanlage nicht aus, wird weiterhin Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Daher bleibt in vielen Fällen ein zusätzlicher Stromvertrag bestehen.
„Energy Sharing funktioniert automatisch mit jeder Photovoltaikanlage.“: Dafür sind geeignete technische und organisatorische Voraussetzungen erforderlich. Dazu gehören unter anderem intelligente Messsysteme, eine transparente Abrechnung sowie ein passendes Betreiber- oder Gemeinschaftsmodell.
Wer über Energy Sharing nachdenkt, sollte vor allem folgende Punkte prüfen:
Energy Sharing bietet also viele neue Möglichkeiten, ist aber kein Selbstläufer. Entscheidend ist eine gute Planung, damit aus einer gemeinsamen Photovoltaikanlage tatsächlich ein sinnvolles Energiekonzept entsteht.
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