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Digitaler Stromzähler mit LCD-Display zeigt Verbrauch in kWh, Nahaufnahme im ZählerschrankDigitaler Stromzähler mit LCD-Display zeigt Verbrauch in kWh, Nahaufnahme im Zählerschrank
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Smart Meter

LexikonPfeil nach rechtsSmart Meter

Smart Meter sind digitale Messsysteme, die den Stromverbrauch und bei eigenen Erzeugungsanlagen auch die Einspeisung von Strom erfassen. Sie ermöglichen eine sichere Übermittlung von Messdaten und schaffen technische Voraussetzungen für Anwendungen wie dynamische Stromtarife und die Steuerung bestimmter Energieanlagen. In Deutschland gewinnen intelligente Messsysteme mit dem fortschreitenden Smart-Meter-Rollout zunehmend an Bedeutung.

Was ist ein Smart Meter?

Als Smart Meter wird allgemein ein intelligenter digitaler Stromzähler bezeichnet. In Deutschland entspricht der Begriff in der Regel einem intelligenten Messsystem (iMSys). Dieses besteht aus:

  • einer modernen Messeinrichtung (mME), die den Stromverbrauch misst und anzeigt, und
  • einem Smart-Meter-Gateway, das die sichere Kommunikation der Messdaten ermöglicht.

Von einem Smart Meter ist die moderne Messeinrichtung zu unterscheiden. Auch sie ist ein digitaler Stromzähler und erfasst und zeigt Verbrauchswerte an. Sie verfügt jedoch nicht über ein Smart-Meter-Gateway und besitzt deshalb keine Kommunikationsfunktion. Ein intelligentes Messsystem erfasst neben dem Stromverbrauch auch die Einspeisung, etwa bei einer Photovoltaikanlage. Es bildet damit eine technische Grundlage für die digitale Erfassung und Kommunikation von Energiedaten.

Funktionsweise und Technik des Smart Meters

Ein Smart Meter erfasst, wie viel Strom an einer Messstelle verbraucht oder ins Stromnetz eingespeist wird. Die moderne Messeinrichtung übernimmt dabei die eigentliche Messung, während das Smart-Meter-Gateway die sichere Kommunikation mit berechtigten Stellen ermöglicht. Zu den wichtigsten Funktionen gehören:

  • die digitale Erfassung von Stromverbrauch und Einspeisung,
  • die sichere Übermittlung von Messdaten,
  • die Grundlage für dynamische oder zeitvariable Stromtarife,
  • die technische Unterstützung bei der Steuerung bestimmter Anlagen und Verbrauchseinrichtungen.

Ein Smart Meter benötigt dabei keine gewöhnliche WLAN-Verbindung. Die Datenkommunikation erfolgt über die für intelligente Messsysteme vorgesehene, eigens abgesicherte technische Infrastruktur.

Smart Meter Pflicht und Rollout in Deutschland

Der Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme werden in Deutschland vor allem durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Der Ausbau erfolgt schrittweise und betrifft nicht alle Haushalte gleichzeitig. Zum Einbau verpflichtet ist, wer mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • einen Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
  • eine Photovoltaikanlage ab 7 kWp installierter Leistung,
  • eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher ab 4,2 kW Leistung.

Bereits eines dieser Kriterien löst die Pflicht aus. Für den Einbau ist der zuständige, meist der grundzuständige Messstellenbetreiber verantwortlich, in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Verbraucher werden mindestens drei Monate vor dem Einbau schriftlich informiert (§ 37 MsbG). Für den bundesweiten Rollout gelten gesetzliche Ausbauziele:

  • Bis Ende 2032 sollen 90 Prozent der Pflichteinbaufälle ausgestattet sein.
  • Ende 2025 lag die Quote bei rund 23 Prozent.

Eine zentrale Rechtsgrundlage für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ist zudem § 14a EnWG, der seit dem 1. Januar 2024 gilt.

Kosten eines Smart Meters

Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind für grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlich geregelt. Je nach Art der Messeinrichtung, Stromverbrauch und angeschlossenen Anlagen gelten unterschiedliche jährliche Preisobergrenzen. Für eine moderne Messeinrichtung dürfen Einbau und Betrieb maximal 25 Euro brutto pro Jahr kosten. Bei einem intelligenten Messsystem im verpflichtenden Einbau gelten unter anderem folgende Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb:

  • bei einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 bis 10.000 kWh: maximal 40 Euro pro Jahr,
  • bei mehr als 10.000 bis 20.000 kWh: maximal 50 Euro pro Jahr,
  • bei mehr als 20.000 bis 50.000 kWh: maximal 110 Euro pro Jahr,
  • bei mehr als 50.000 bis 100.000 kWh: maximal 140 Euro pro Jahr.

Für bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG sowie für Erzeugungsanlagen gelten teilweise eigene Preisobergrenzen. Auch beim optionalen Einbau eines intelligenten Messsystems können abweichende Kostenregelungen gelten. Wird zusätzlich eine Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt eingebaut, darf der grundzuständige Messstellenbetreiber hierfür höchstens 50 Euro brutto pro Jahr berechnen. Ein Smart Meter führt nicht automatisch zu niedrigeren Stromkosten. Finanzielle Vorteile können sich jedoch ergeben, wenn Verbraucher die zusätzlichen Möglichkeiten des Systems nutzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • dynamische Stromtarife,
  • die Verlagerung des Stromverbrauchs in günstigere Zeiträume,
  • eine flexiblere Nutzung von Wärmepumpen oder Wallboxen,
  • mögliche reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

Besonders für Haushalte mit flexibel steuerbaren Verbrauchern oder einer eigenen Stromerzeugung können intelligente Messsysteme dadurch wirtschaftlich relevant sein.

Datenschutz und Sicherheit

Da intelligente Messsysteme detailliertere Informationen über den zeitlichen Stromverbrauch erfassen, sind Datenschutz und IT-Sicherheit wichtige Bestandteile ihrer technischen und rechtlichen Anforderungen. Das Smart-Meter-Gateway übernimmt dabei die zentrale Sicherheitsfunktion. Es verschlüsselt die Übertragung der Messdaten und stellt sicher, dass nur berechtigte Stellen Zugriff auf die jeweils erforderlichen Informationen erhalten. Sicherheitsstandards und die Zulassung der Geräte werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft.

Smart Meter für Photovoltaik und steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Smart Meter sind insbesondere für Haushalte mit Photovoltaikanlagen oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von Bedeutung. Bei einer Photovoltaikanlage werden sowohl der eigene Stromverbrauch als auch die Einspeisung in das öffentliche Netz erfasst.

Photovoltaik

Für PV-Betreiber hat der Smart Meter seit dem Solarspitzengesetz, das am 25. Februar 2025 in Kraft trat, besondere Bedeutung. Für neue Anlagen gelten unter anderem folgende Regelungen:

  • Neue Anlagen ab 2 kWp dürfen ohne intelligentes Messsystem nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen.
  • Ab 7 kWp ist der Einbau eines intelligenten Messsystems ohnehin verpflichtend.
  • Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Einspeisevergütung.

Dadurch gewinnt die genaue Erfassung von Erzeugung und Eigenverbrauch zusätzlich an wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere im Zusammenspiel mit einem Batteriespeicher.

Wärmepumpen und Wallboxen

Auch Wärmepumpen und Wallboxen spielen beim Smart-Meter-Ausbau eine wichtige Rolle. Diese Verbrauchseinrichtungen können hohe Strommengen benötigen und lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen netzorientiert steuern. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sollen eine bessere Integration solcher Anlagen in das Stromnetz ermöglichen.

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