

LexikonSmart Meter
Smart Meter sind digitale Messsysteme, die den Stromverbrauch und bei eigenen Erzeugungsanlagen auch die Einspeisung von Strom erfassen. Sie ermöglichen eine sichere Übermittlung von Messdaten und schaffen technische Voraussetzungen für Anwendungen wie dynamische Stromtarife und die Steuerung bestimmter Energieanlagen. In Deutschland gewinnen intelligente Messsysteme mit dem fortschreitenden Smart-Meter-Rollout zunehmend an Bedeutung.
Als Smart Meter wird allgemein ein intelligenter digitaler Stromzähler bezeichnet. In Deutschland entspricht der Begriff in der Regel einem intelligenten Messsystem (iMSys). Dieses besteht aus:
Von einem Smart Meter ist die moderne Messeinrichtung zu unterscheiden. Auch sie ist ein digitaler Stromzähler und erfasst und zeigt Verbrauchswerte an. Sie verfügt jedoch nicht über ein Smart-Meter-Gateway und besitzt deshalb keine Kommunikationsfunktion. Ein intelligentes Messsystem erfasst neben dem Stromverbrauch auch die Einspeisung, etwa bei einer Photovoltaikanlage. Es bildet damit eine technische Grundlage für die digitale Erfassung und Kommunikation von Energiedaten.
Ein Smart Meter erfasst, wie viel Strom an einer Messstelle verbraucht oder ins Stromnetz eingespeist wird. Die moderne Messeinrichtung übernimmt dabei die eigentliche Messung, während das Smart-Meter-Gateway die sichere Kommunikation mit berechtigten Stellen ermöglicht. Zu den wichtigsten Funktionen gehören:
Ein Smart Meter benötigt dabei keine gewöhnliche WLAN-Verbindung. Die Datenkommunikation erfolgt über die für intelligente Messsysteme vorgesehene, eigens abgesicherte technische Infrastruktur.
Der Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme werden in Deutschland vor allem durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Der Ausbau erfolgt schrittweise und betrifft nicht alle Haushalte gleichzeitig. Zum Einbau verpflichtet ist, wer mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Bereits eines dieser Kriterien löst die Pflicht aus. Für den Einbau ist der zuständige, meist der grundzuständige Messstellenbetreiber verantwortlich, in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Verbraucher werden mindestens drei Monate vor dem Einbau schriftlich informiert (§ 37 MsbG). Für den bundesweiten Rollout gelten gesetzliche Ausbauziele:
Eine zentrale Rechtsgrundlage für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ist zudem § 14a EnWG, der seit dem 1. Januar 2024 gilt.
Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind für grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlich geregelt. Je nach Art der Messeinrichtung, Stromverbrauch und angeschlossenen Anlagen gelten unterschiedliche jährliche Preisobergrenzen. Für eine moderne Messeinrichtung dürfen Einbau und Betrieb maximal 25 Euro brutto pro Jahr kosten. Bei einem intelligenten Messsystem im verpflichtenden Einbau gelten unter anderem folgende Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb:
Für bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG sowie für Erzeugungsanlagen gelten teilweise eigene Preisobergrenzen. Auch beim optionalen Einbau eines intelligenten Messsystems können abweichende Kostenregelungen gelten. Wird zusätzlich eine Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt eingebaut, darf der grundzuständige Messstellenbetreiber hierfür höchstens 50 Euro brutto pro Jahr berechnen. Ein Smart Meter führt nicht automatisch zu niedrigeren Stromkosten. Finanzielle Vorteile können sich jedoch ergeben, wenn Verbraucher die zusätzlichen Möglichkeiten des Systems nutzen. Dazu gehören beispielsweise:
Besonders für Haushalte mit flexibel steuerbaren Verbrauchern oder einer eigenen Stromerzeugung können intelligente Messsysteme dadurch wirtschaftlich relevant sein.
Da intelligente Messsysteme detailliertere Informationen über den zeitlichen Stromverbrauch erfassen, sind Datenschutz und IT-Sicherheit wichtige Bestandteile ihrer technischen und rechtlichen Anforderungen. Das Smart-Meter-Gateway übernimmt dabei die zentrale Sicherheitsfunktion. Es verschlüsselt die Übertragung der Messdaten und stellt sicher, dass nur berechtigte Stellen Zugriff auf die jeweils erforderlichen Informationen erhalten. Sicherheitsstandards und die Zulassung der Geräte werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft.
Smart Meter sind insbesondere für Haushalte mit Photovoltaikanlagen oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von Bedeutung. Bei einer Photovoltaikanlage werden sowohl der eigene Stromverbrauch als auch die Einspeisung in das öffentliche Netz erfasst.
Für PV-Betreiber hat der Smart Meter seit dem Solarspitzengesetz, das am 25. Februar 2025 in Kraft trat, besondere Bedeutung. Für neue Anlagen gelten unter anderem folgende Regelungen:
Dadurch gewinnt die genaue Erfassung von Erzeugung und Eigenverbrauch zusätzlich an wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere im Zusammenspiel mit einem Batteriespeicher.
Auch Wärmepumpen und Wallboxen spielen beim Smart-Meter-Ausbau eine wichtige Rolle. Diese Verbrauchseinrichtungen können hohe Strommengen benötigen und lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen netzorientiert steuern. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sollen eine bessere Integration solcher Anlagen in das Stromnetz ermöglichen.

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