| 8 Minuten Lesezeit|11. Dezember 2025
Eine Wärmepumpe mit einer Solaranlage zu kombinieren, ist für viele Hausbesitzer eine äußerst sinnvolle Entscheidung. Der benötigte Strom lässt sich zu großen Teilen direkt aus eigener Erzeugung decken, was sowohl die Heizkosten als auch den CO₂-Ausstoß deutlich reduzieren kann. Viele Hersteller bieten inzwischen komplette Systemlösungen an, in denen Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe optimal aufeinander abgestimmt sind.

Damit der Wechsel auf ein effizientes Heizsystem und die Anschaffung einer Wärmepumpe finanziell noch attraktiver wird, stehen verschiedene Programme und staatliche Zuschüsse zur Verfügung. Bundesweit wird die Wärmepumpe über die KfW gefördert, wobei die genaue Förderhöhe von der individuellen Situation abhängt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 70 % möglich. Zusätzlich zur Bundesförderung existieren regionale Programme und ergänzende Finanzierungsangebote, die die Investition weiter erleichtern können. Wir zeigen Ihnen, welche Förderungen für Wärmepumpen 2025/2026 möglich sind und wie Sie diese optimal nutzen.
Die KfW bietet für den Einbau einer Wärmepumpe staatliche Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Auf Landes- und Kommunalebene gibt es weitere Programme, die den Einbau einer Wärmepumpe fördern.
In bestimmten Fällen lassen sich Investitionen in eine Wärmepumpe oder Solaranlage steuerlich geltend machen.
Weiterhin zuständig für ergänzende Maßnahmen wie Energieberatung, jedoch ohne Zuschüsse für Wärmepumpen.
Die zentrale staatliche Förderung für Wärmepumpen erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das KfW-Programm 458 ist derzeit das wichtigste Förderprogramm für die Heizungsmodernisierung im Privatbereich und betrifft auch die Förderung von Wärmepumpen. Es soll den Umstieg auf erneuerbare Heizungen gezielt unterstützen und beschleunigen.
Die KfW-Förderung, und damit auch die Wärmepumpen Förderung, richtet sich an private Eigentümer von Wohnimmobilien. Dazu zählen Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird. Voraussetzung der Förderung ist, dass eine effiziente Heizungsanlage eingebaut oder ein Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz hergestellt werden soll. Auf diese Weise unterstützt die KfW private Haushalte beim Umstieg auf moderne und erneuerbare Heiztechnologien.
Nicht antragsberechtigt sind dagegen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter, auch wenn sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Für diese Eigentumsformen stehen im Rahmen dieses Programms derzeit keine Zuschüsse zur Verfügung.
Wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt, hängt von den förderfähigen Kosten ab. Bei Einfamilienhäusern können förderfähige Kosten bis zu 30.000 Euro angesetzt werden. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich der mögliche Kostenrahmen nach der Anzahl der Wohneinheiten: Für die erste Wohneinheit werden bis zu 30.000 Euro anerkannt, für die zweite bis sechste jeweils 15.000 Euro und ab der siebten jeweils 8.000 Euro. Der endgültige Zuschuss ergibt sich aus der Grundförderung sowie gegebenenfalls zusätzlichen Bonusförderungen. Anders als bei anderen Heizsystemen steht für Wärmepumpen zusätzlich ein Effizienzbonus zur Verfügung, der die Gesamtförderung weiter erhöht.
Grundförderung
Effizienzbonus
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
Die maximale Förderung für Ihre Wärmepumpe ergibt sich aus der Kombination verschiedener Förderarten. Durch die Kombination aller Zuschüsse und die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erreicht werden:
| Förderung | Fördersatz | Voraussetzungen |
|---|---|---|
Grundförderung | 30 % | Für alle förderfähigen Heizsysteme |
Effizienzbonus | 5 % | Besonders effiziente Wärmepumpen |
Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Frühzeitiger Austausch ineffizienter Heizungen |
Einkommensbonus | 30 % | Haushaltseinkommen bis 40.000 € |
Mögliche Förderungen im Rahmen von KfW 458

Betreiben Sie Ihre Wärmepumpe mit Solarstrom
Wir beraten Sie gerne zu Wärmepumpen in Kombination mit einer Solaranlage im Komplettset, damit Sie Ihren selbst erzeugten Strom effizient und direkt nutzen können.
Neben der bundesweiten Förderung durch die KfW stehen in Deutschland auch zahlreiche regionale Förderprogramme für Wärmepumpen zur Verfügung. Diese werden von den Bundesländern, Städten oder teilweise auch Energieversorgern angeboten und lassen sich in vielen Fällen zusätzlich zu den staatlichen Zuschüssen nutzen. Daher lohnt es sich, vor der Anschaffung der Wärmepumpe die regionalen Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen und sich bei den jeweiligen Anbietern über aktuelle Programme und Bedingungen zu informieren.
Jedes Bundesland kann eigene Förderprogramme für Wärmepumpen und erneuerbare Energien auflegen. Diese Programme können Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder spezielle Modernisierungsförderungen umfassen. Da sie unabhängig von der Bundesförderung vergeben werden, lassen sie sich häufig zusätzlich zur KfW-Förderung nutzen und erhöhen so die Gesamtersparnis. Umfang und Bedingungen variieren je nach Bundesland, weshalb sich ein Blick in die aktuellen Richtlinien des jeweiligen Landes besonders lohnt.
Zahlreiche Städte, Gemeinden und Landkreise bieten ergänzende Förderprogramme an, die den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik wie mit einer Wärmepumpe erleichtern sollen. Diese kommunalen Zuschüsse richten sich oft an private Eigentümer, die ihre Heizungsanlage modernisieren oder auf erneuerbare Energien umstellen möchten.
Viele regionale Energieversorger und Stadtwerke bieten außerdem eigene Förderpakete oder Bonusprogramme an, die speziell auf Wärmepumpen ausgerichtet sind. Dazu zählen finanzielle Zuschüsse, Installationsprämien, vergünstigte Wärmepumpen-Stromtarife oder zusätzliche Services rund um Beratung und Installation. Diese Angebote können eine wertvolle Ergänzung zur staatlichen Förderung sein und sind oft unkompliziert beantragbar. Da die Konditionen stark vom Anbieter abhängen, lohnt sich ein Vergleich der regionalen Energieversorger.
Tipp: Regelmäßig nach neuen Förderungen suchen
Förderprogramme können sich jederzeit ändern oder durch neue Angebote ergänzt werden. Es lohnt sich daher, regelmäßig auf den Webseiten des eigenen Bundeslandes, der Stadt oder des regionalen Energieversorgers nach aktuellen Programmen und passenden Förderungen für Wärmepumpen zu suchen.
Neben direkten Förderungen für die Anschaffung einer Wärmepumpe können auch Teile der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Möglich ist dies über den Steuerbonus für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG, der speziell private, selbst bewohnte Wohngebäude unterstützt. Wenn steuerliche Abschreibungen in Betracht gezogen werden, ist es sinnvoll, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Wird eine alte Heizung durch eine neue, effiziente Wärmepumpe ersetzt, lassen sich bis zu 20 % der Investitionskosten über die Einkommensteuer zurückerhalten – verteilt auf drei Jahre und bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro. Voraussetzungen dafür sind:
Zusätzlich können Handwerkerleistungen, die beim Einbau der Wärmepumpe anfallen, als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden. Nicht möglich ist hingegen die gleichzeitige Nutzung von steuerlicher Förderung und direkten Zuschüssen für dieselben Kosten. Eine Kombination unterschiedlicher Maßnahmen bleibt aber erlaubt.
Um eine KfW-Förderung für Ihre Wärmepumpe zu erhalten, müssen Sie vor Beginn der Maßnahme einen Antrag stellen. Der Ablauf ist in mehrere Schritte gegliedert:
1. Experten bzw. Fachbetrieb beauftragen: Lassen Sie von einem anerkannten Energieeffizienz-Experten oder einem Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Diese enthält alle technischen Angaben und Kosten.
2. Vertrag abschließen: Schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab, der nur gilt, wenn die KfW die Förderung bewilligt. Dieser Vertrag muss vor Antragstellung vorliegen.
3. Antrag stellen: Registrieren Sie sich im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ und reichen Sie dort den Förderantrag ein. Dies muss unbedingt vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
4. Vorhaben umsetzen: Nach der Förderzusage können die Arbeiten beginnen. Das gesamte Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein. Nach Fertigstellung bestätigt die Energieeffizienz-Expertin bzw. der Fachbetrieb die ordnungsgemäße Durchführung über die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten: Nach Abschluss der Arbeiten identifizieren Sie sich im Portal „Meine KfW“ und reichen die erforderlichen Nachweise ein. Nach Prüfung durch die KfW wird der Zuschuss ausgezahlt.

Förderungen für Komplett-Solarpakete
Neben der einzelnen Wärmepumpe kann auch die Investition in ein komplettes Solarpaket – etwa aus Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe – sinnvoll sein.
Um zu zeigen, welche Vorteile die Förderung Wärmepumpe bieten kann, betrachten wir ein realistisches Beispiel auf Basis der aktuellen KfW-Förderkonditionen.
Ausgangslage: Sie möchten Ihre alte Gasheizung in Ihrem Einfamilienhaus ersetzen. Die Heizung ist zwar noch funktionsfähig, aber bereits 22 Jahre alt und ineffizient. Sie entscheiden sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Kosten laut Angebot betragen 25.000 €. Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt bei 55.000 € pro Jahr.
Da Ihr Einkommen über 40.000 € pro Jahr liegt, steht Ihnen der Einkommensbonus nicht zu. Dennoch ergibt sich eine Gesamtförderung von 55 % auf Ihre Wärmepumpe. Bei einem Anlagenpreis von 25.000 € ergibt sich damit eine Förderung von 13.750 €.
Diese Beispielrechnung zeigt deutlich, wie attraktiv die Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen sein können. Durch die Kombination aus Grundförderung und Bonusbausteinen sinken die Investitionskosten erheblich und der Umstieg auf eine moderne, effiziente und klimafreundliche Heiztechnik wird finanziell deutlich erleichtert.
Auch im Jahr 2026 wird die KfW-Förderung für Wärmepumpen nach aktuellem Stand fortgeführt. Hausbesitzer können weiterhin bis zu 70 % Zuschuss der förderfähigen Kosten erhalten, sofern alle Förderkriterien erfüllt sind. Damit bleibt der Umstieg auf eine effiziente Heiztechnik wie eine Wärmepumpe finanziell attraktiv.
Ab dem 1. Januar 2026 treten jedoch verschärfte technische Anforderungen in Kraft, insbesondere für Luft-Wasser-Wärmepumpen. Gefördert werden dann nur noch besonders leise Außengeräte, die strengere Schallgrenzwerte einhalten, nämlich 10 dB unter den EU-Grenzwerten statt wie bisher 5 dB darunter. Ziel ist es, geräuscharme Systeme stärker zu fördern und den Lärmschutz zu verbessern.
Wie sich die Förderung von Wärmepumpen darüber hinaus im Jahr 2026 entwickelt, ist derzeit noch offen. Auch regionale Programme können wieder aufgenommen oder neu eingeführt werden. Daher lohnt es sich, die Möglichkeiten regelmäßig zu überprüfen und sich bei der Auswahl und Planung einer Wärmepumpe umfassend beraten zu lassen. So treffen Sie eine sinnvolle, effiziente und langfristig wirtschaftliche Entscheidung.
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