LexikonEEG
Das EEG legt die Rahmenbedingungen dafür fest, dass Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ihren Strom ins öffentliche Netz einspeisen können – und dafür eine garantierte Vergütung oder Marktprämie erhalten. Gleichzeitig enthält es viele weitere Regelungen zur Netzintegration, zu Fördermechanismen, zur Bürgerbeteiligung und zur Ausschreibungspflicht größerer Anlagen.
Für Solaranlagen ist das EEG von zentraler Bedeutung. Es bestimmt unter anderem:
Das EEG unterscheidet zwischen verschiedenen Anlagengrößen und -arten (z. B. Dachanlage, Freiflächenanlage) und passt die Förderkonditionen regelmäßig an.
Die jüngste Novelle des Gesetzes, das EEG 2023, ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es markiert eine Neuausrichtung des Gesetzes – mit einem klaren Ziel: bis 2030 sollen 80 % des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Quellen stammen.
Wichtige Neuerungen im EEG 2023:
Die EEG-Umlage war über viele Jahre hinweg ein fester Bestandteil der Stromrechnung in Deutschland – und gleichzeitig eines der bekanntesten Instrumente zur Finanzierung der Energiewende. Sie wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt, um die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien zu decken.
Hintergrund: Betreiber von Photovoltaikanlagen, Windrädern oder Biogasanlagen erhielten für den ins Netz eingespeisten Strom eine feste Vergütung, die meist über dem aktuellen Marktpreis lag. Diese Differenz wurde nicht aus dem Staatshaushalt bezahlt, sondern über die EEG-Umlage von den Stromverbrauchern getragen. Alle Endverbraucher – mit Ausnahme besonders energieintensiver Industrien – zahlten die Umlage pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.
Im Laufe der Jahre stieg die EEG-Umlage spürbar an. Sie erreichte 2021 mit 6,5 Cent pro kWh einen Höchststand. Das führte zu wachsender Kritik – vor allem, weil die Umlage unabhängig vom Haushaltseinkommen gezahlt werden musste und somit einkommensschwache Haushalte prozentual stärker belastete.
Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage per Gesetz auf 0 Cent/kWh gesenkt. Ziel war es, Verbraucher angesichts der gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Seitdem wird der Fördermechanismus für erneuerbare Energien nicht mehr über die Stromrechnung, sondern über den Bundeshaushalt finanziert – insbesondere durch Einnahmen aus dem CO₂-Zertifikatehandel.
Für PV-Betreiber hat sich die Abschaffung der Umlage direkt positiv ausgewirkt:
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