Trina-Module TSM-NEG9R.28
Gelb Solar — Photovoltaikanlagen aus einer Hand Die angebotenen Glas-Glas-Module der Firma Trina Solar gehören sowohl bei der Qualität, bei der Zuverlässigkeit als auch bei
Die Universitätsstadt Marburg macht Ernst in Sachen Klimaschutz. Bereits am 25.09.2020 trat die Richtlinie zum Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ in Kraft und ersetzt damit die bereits vorhandene Richtlinie zur „Förderung von regenerativen Energien“ von 2017.
Aktuell fördert die Universitätsstadt Marburg den Bau einer Photovoltaikanlage mit 250 € pro kWp mit einer Obergrenze von 5.000 €. Auch Mikro-Photovoltaikanlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) werden mit einer Summe von 150 € gefördert. Ganz neu ist auch die Förderung für Stromspeicher mit 500 €. Wenn Sie darüber hinaus Kunde der Stadtwerke Marburg sind können Sie zusätzlich Ihren Stromspeicher mit 250 € fördern lassen.
Neben den photovoltaikspezifischen Fördermaßnahmen gibt es auch großzügige Zuschüsse für moderne Heiztechnik und das Dämmen von Gebäuden. Ein Blick in die Förderprogramme der Universitätsstadt Marburg und der Stadtwerke Marburg lohnt sich. Links zu den Förderprogrammen finden Sie weiter unten.
Für die Förderung gelten vier grundlegende Voraussetzungen:
Weitere Details zur Förderung können Sie der Förderrichtlinie der Universitätsstadt Marburg entnehmen.
Gerne informieren wir Sie unverbindlich über Ihre Möglichkeiten im persönlichen Gespräch vor Ort oder, coronabedingt, auch telefonisch.
Ihr Ansprechpartner:
Gelb Solar — Photovoltaikanlagen aus einer Hand Die angebotenen Glas-Glas-Module der Firma Trina Solar gehören sowohl bei der Qualität, bei der Zuverlässigkeit als auch bei
Der Lahn-Dill-Kreis und die EAM stehen hinter der Elektromobilität und möchten diese mit der Förderung von privaten Lademöglichkeiten für mehr Menschen attraktiv und zugänglich machen. Eine Förderung von Ladestationen ist besonders sinnvoll, da rund 80% aller Ladevorgänge von rein batterieelektrischen Fahrzeugen zuhause stattfinden.
Die Universitätsstadt Marburg macht Ernst in Sachen Klimaschutz. Bereits am 25.09.2020 tritt die Richtlinie zum Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ in Kraft und ersetzt damit die bereits vorhandene Richtlinie zur „Förderung von regenerativen Energien“ von 2017.