| 8 Minuten Lesezeit|28. Oktober 2025
Mit der Einspeisevergütung können Betreiber einer Photovoltaikanlage ihren erzeugten Solarstrom nicht nur selbst nutzen, sondern auch gewinnbringend ins öffentliche Netz einspeisen. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den geltenden Vergütungssätzen, Gesetzesgrundlagen sowie zu den neuesten Entwicklungen rund um die Einspeisevergütung für Solarstrom.

Der Umstieg auf Solarenergie ist oft nicht nur ein Beitrag zur Energiewende, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung. Neben den ökologischen Vorteilen spielen finanzielle Aspekte eine zentrale Rolle. Der Staat unterstützt private und gewerbliche Anlagenbetreiber mit verschiedenen Fördermaßnahmen. Eine besonders wichtige ist die Einspeisevergütung nach dem EEG.
Für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, die Sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine feste Vergütung. Die Einspeisevergütung gilt sowohl für Voll- als auch für Teileinspeisung.
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage, ihrer Größe sowie den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Eine Förderung ist für Solaranlagen bis 100 kWp möglich.
Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um 1 % gesenkt. Die nächste Anpassung erfolgt am 1. Februar 2026. Aktuell beträgt die Vergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp bei einer Teileinspeisung 7,86 ct/kWh.
Wirtschaftsministerin Katharina Reiche hat ein mögliches Ende der Einspeisevergütung angekündigt. Künftig könnten Solaranlagen ohne feste Förderung auskommen und durch flexiblere Modelle ersetzt werden.
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Fördermaßnahme für Photovoltaikanlagen. Als Anlagenbetreiber erhalten Sie eine Vergütung für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie mit Ihrer PV-Anlage erzeugen und in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe der Einspeisevergütung wird bei der Inbetriebnahme Ihrer Anlage festgelegt und bleibt anschließend für 20 Jahre unverändert gültig. Das garantiert eine langfristige Planungssicherheit über die Einnahmen der PV-Anlage.
Eingeführt wurde die Einspeisevergütung im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ziel war es, Hausbesitzern einen Anreiz zur Installation von Solaranlagen zu geben und damit die Energiewende in Deutschland voranzubringen. Die aktuell gültige Fassung des EEG stammt aus dem Jahr 2023.
"Betreiber von Anlagen, in denen ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas eingesetzt werden, haben für den in diesen Anlagen erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf […] eine Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 oder Nummer 4 […].“
§ 19 Abs. 1 EEG 2023, Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Hausbesitzer können mit der EEG-Einspeisevergütung Geld für den Stromertrag ihrer privaten Photovoltaikanlage erhalten. Für jede Kilowattstunde (kWh) Strom, die in das öffentliche Netz eingespeist wird, erhalten Sie vom Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt dabei von folgenden Faktoren ab:
Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung besteht nur für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kWp. Größere Anlagen sind nicht mehr vergütungsfähig. Dann besteht jedoch die Möglichkeit, den Strom selbst an der Strombörse zu vermarkten. Entscheidend ist auch das Datum der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach den Fördersätzen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gelten und bleibt anschließend 20 Jahre lang bestehen. Außerdem können Sie zwischen zwei Einspeisearten wählen: Teileinspeisung (bzw. Überschusseinspeisung) und Volleinspeisung. Bei der Teileinspeisung gelten die regulären Fördersätze, bei einer Volleinspeisung erhalten Sie erhöhte Vergütungssätze.
Die Einspeisevergütung bietet insbesondere Privathaushalten und kleinen Betrieben eine attraktive Möglichkeit, mit Solarstrom Einnahmen zu erzielen. Wichtig ist, dass Ihre PV-Anlage rechtzeitig beim Netzbetreiber gemeldet und bei der Bundesnetzagentur registriert wird.
Seit der Neuregelung des EEG im Jahr 2023 werden die Fördersätze für die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 % gesenkt. Damit sollen die Vergütungssätze regelmäßig an die sinkenden Kosten für Photovoltaikanlagen und den weiteren Marktausbau angepasst werden. Außerdem richtet sich die Höhe der Einspeisevergütung nach der Anlagenleistung sowie der Art der Einspeisung. Bis Juli 2025 lag die Vergütung bei Teileinspeisung bei 7,94 ct/kWh. Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Fördersätze:
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
bis 10 kWp | 7,86 ct/kWh | 12,47 ct/kWh |
bis 40 kWp | 6,80 ct/kWh | 10,45 ct/kWh |
bis 100 kWp | 5,56 ct/kWh | 6,32 ct/kWh |
Quelle: Bundesnetzagentur
Wer den mit seiner Photovoltaikanlage erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen möchte, kann zwischen zwei Vergütungsmodellen wählen: der Volleinspeisung und der Teileinspeisung bzw. Überschusseinspeisung. Bei der Teileinspeisung wird ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht. Nur der überschüssige Strom, der nicht in einem Stromspeicher zwischengespeichert wird, fließt ins öffentliche Netz. Für diese Variante gelten die regulären Fördersätze der Einspeisevergütung. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Der selbst produzierte Strom wird also nicht genutzt, stattdessen wird der Strombedarf vollständig über das Netz gedeckt. Für diese Variante gelten höhere Fördersätze.
Die gewählte Einspeiseart muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage mitgeteilt werden. Ein Wechsel des Modells ist aber weiterhin möglich und kann einmal jährlich bis spätestens 30. November für das folgende Kalenderjahr beantragt werden.

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Wir beraten Sie gerne rund um den Umstieg auf Solarenergie, von der geeigneten PV-Anlage bis zu Fördermöglichkeiten wie der Einspeisevergütung.
Das EEG wurde eingeführt, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in Deutschland zu beschleunigen. Zu Beginn war die Einspeisevergütung entsprechend hoch: Für jede Kilowattstunde Solarstrom erhielten Hausbesitzer rund 50 Cent. Diese attraktiven Vergütungen machten es lange Zeit wirtschaftlich, den erzeugten Strom vollständig ins Netz einzuspeisen.
Auch heute ist die Einspeisevergütung eine verlässliche und planbare Einnahmequelle, mit der sich jährlich mehrere hundert Euro erzielen lassen können. Da die Vergütungssätze mittlerweile jedoch nur noch wenige Cent pro Kilowattstunde betragen, hat die Überschusseinspeisung deutlich an Beliebtheit gewonnen. In vielen Fällen lohnt es sich finanziell mehr, den erzeugten Solarstrom zunächst selbst zu nutzen und nur den Überschuss einzuspeisen.
In den vergangenen Jahren ist die Einspeisung von Solarstrom zunehmend uattraktiver geworden. Mit der EEG-Neuregelung 2023 wurden die Vergütungssätze zwar noch einmal leicht angehoben, um den Ausbau der Photovoltaik zu fördern und neue Anreize zu schaffen. Seitdem werden sie jedoch wieder halbjährlich um 1 % gesenkt. Besonders deutlich wird das beim Blick auf die Entwicklung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung in den letzten 15 Jahren:
Auch wenn die Fördersätze in den letzten Jahren deutlich gesunken sind, kann sich die Einspeisevergütung weiterhin lohnen, auch durch steuerliche Vorteile. Seit dem 1. Januar 2023 sind die Einnahmen aus privaten Photovoltaikanlagen bis 30 kWp vollständig von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung gilt sogar rückwirkend für das Jahr 2022. Wer Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist und dafür eine Vergütung erhält, muss darauf also keine Steuern zahlen, sofern die Anlage unter diese Leistungsgrenze fällt.
Eine Alternative zur Einspeisevergütung ist der direkte Verkauf des erzeugten Solarstroms. Bei dieser sogenannten Direktvermarktung wird der Strom nicht zu einem festgelegten Fördersatz eingespeist, sondern an der Strombörse verkauft. Dadurch können in der Regel höhere Erlöse erzielt werden als mit der klassischen Einspeisevergütung. Allerdings ist es Privatpersonen nicht erlaubt, den Strom selbst an der Börse zu verkaufen. Stattdessen muss der Verkauf über einen zugelassenen Vermarktungspartner erfolgen, der den Strom im Namen des Anlagenbetreibers vermarktet und die Erlöse auszahlt.
Wenn Sie sich für eine Photovoltaikanlage entschieden haben und den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen möchten, sind nur wenige Schritte erforderlich, um die Einspeisevergütung zu erhalten:
1. Anmeldung beim Netzbetreiber
2. Freigabe zur Installation
3. Installation der PV-Anlage
4. Registrierung der Anlage
5. Austausch des Stromzählers
6. Inbetriebnahme der Anlage
7. Auszahlung der Einspeisevergütung
Auch wenn bereits über ein mögliches Ende der Einspeisevergütung diskutiert wird, gibt es derzeit keine konkreten Pläne der Bundesregierung, diese abzuschaffen. Aktuell bleibt die Förderung bestehen, wird jedoch schrittweise weiter gesenkt. Eine künftige Erhöhung der Vergütungssätze ist derzeit unrealistisch. Sollte die Einspeisevergütung in Zukunft tatsächlich auslaufen, wären bestehende Anlagen davon nicht betroffen. Sie behalten ihren Anspruch auf die gesetzlich garantierte Vergütung über 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
Darüber hinaus stehen weiterhin andere Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen zur Verfügung, beispielsweise regionale Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Gerne beraten wir Sie individuell zu den passenden Fördermöglichkeiten für Ihre Region und Ihr Projekt.
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