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Aktuelle Einspeisevergütung 2025 / 2026 im Überblick

| 8 Minuten Lesezeit|28. Oktober 2025

Mit der Einspeisevergütung können Betreiber einer Photovoltaikanlage ihren erzeugten Solarstrom nicht nur selbst nutzen, sondern auch gewinnbringend ins öffentliche Netz einspeisen. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den geltenden Vergütungs­sätzen, Gesetzesgrundlagen sowie zu den neuesten Entwicklungen rund um die Einspeise­vergütung für Solarstrom.

Sparschwein Geld und Taschenrechner auf einer Solaranlage

Der Umstieg auf Solarenergie ist oft nicht nur ein Beitrag zur Energiewende, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung. Neben den ökologischen Vorteilen spielen finanzielle Aspekte eine zentrale Rolle. Der Staat unterstützt private und gewerbliche Anlagen­betreiber mit verschiedenen Fördermaßnahmen. Eine besonders wichtige ist die Einspeise­vergütung nach dem EEG.

Das Wichtigste auf einen Blick

Vergütung für eingespeisten Strom

Für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, die Sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins öffent­liche Netz ein­speisen, erhalten Sie eine feste Ver­gütung. Die Ein­speise­­ver­­gü­tung gilt sowohl für Voll- als auch für Teil­einspeisung.

Anspruch auf Einspeisevergütung

Die Höhe der Einspeise­vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetrieb­nahme Ihrer PV-Anlage, ihrer Größe sowie den geltenden gesetzlichen Vor­ga­ben. Eine För­derung ist für Solar­­anlagen bis 100 kWp möglich.

Anpassung des Fördersatzes

Die Einspeisevergütung wird halb­jährlich um 1 % gesenkt. Die nächste Anpassung erfolgt am 1. Februar 2026. Aktuell beträgt die Ver­gütung für PV-Anlagen bis 10 kWp bei einer Teil­ein­speisung 7,86 ct/kWh.

Mögliches Ende der Förderung

Wirtschaftsministerin Katharina Reiche hat ein mögliches Ende der Einspeisevergütung an­ge­kündigt. Künftig könnten Solar­anlagen ohne feste För­derung aus­kommen und durch flexiblere Modelle ersetzt werden.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Fördermaßnahme für Photovoltaikanlagen. Als Anlagenbetreiber erhalten Sie eine Vergütung für jede Kilowatt­stunde Solarstrom, die Sie mit Ihrer PV-Anlage erzeugen und in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe der Einspeise­vergütung wird bei der Inbetrieb­nahme Ihrer Anlage festgelegt und bleibt anschließend für 20 Jahre unverändert gültig. Das garantiert eine langfristige Planungs­sicherheit über die Einnahmen der PV-Anlage.

Eingeführt wurde die Einspeisevergütung im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ziel war es, Hausbesitzern einen Anreiz zur Installation von Solaranlagen zu geben und damit die Energiewende in Deutschland voranzubringen. Die aktuell gültige Fassung des EEG stammt aus dem Jahr 2023.

Gesetzliche Grundlage:

"Betreiber von Anlagen, in denen ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas eingesetzt werden, haben für den in diesen Anlagen erzeugten Strom gegen den Netz­betreiber einen Anspruch auf […] eine Einspeise­ver­gütung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 oder Nummer 4 […].“

§ 19 Abs. 1 EEG 2023, Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

Voraussetzungen für die PV Einspeisevergütung

Hausbesitzer können mit der EEG-Einspeisevergütung Geld für den Stromertrag ihrer privaten Photovoltaikanlage erhalten. Für jede Kilowattstunde (kWh) Strom, die in das öffentliche Netz eingespeist wird, erhalten Sie vom Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt dabei von folgenden Faktoren ab:

  • der Größe bzw. Nennleistung der Anlage in Kilowattpeak (kWp)
  • dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage
  • der Art der Einspeisung (Voll- oder Teileinspeisung)

Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung besteht nur für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kWp. Größere Anlagen sind nicht mehr vergütungsfähig. Dann besteht jedoch die Möglichkeit, den Strom selbst an der Strombörse zu vermarkten. Entscheidend ist auch das Datum der Inbetrieb­nahme Ihrer PV-Anlage. Die Höhe der Einspeise­vergütung richtet sich nach den Fördersätzen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gelten und bleibt anschließend 20 Jahre lang bestehen. Außerdem können Sie zwischen zwei Einspeise­arten wählen: Teil­ein­speisung (bzw. Überschuss­einspeisung) und Volleinspeisung. Bei der Teil­einspeisung gelten die regulären Förder­sätze, bei einer Voll­einspeisung erhalten Sie erhöhte Vergütungssätze.

Die Einspeisevergütung bietet insbesondere Privathaushalten und kleinen Betrieben eine attraktive Möglichkeit, mit Solarstrom Einnahmen zu erzielen. Wichtig ist, dass Ihre PV-Anlage rechtzeitig beim Netzbetreiber gemeldet und bei der Bundesnetzagentur registriert wird.

Einspeisevergütung Tabelle: Aktuelle Fördersätze seit August 2025

Seit der Neuregelung des EEG im Jahr 2023 werden die Fördersätze für die Einspeise­ver­gütung halbjährlich um 1 % gesenkt. Damit sollen die Vergütungssätze regelmäßig an die sinkenden Kosten für Photovoltaikanlagen und den weiteren Marktausbau angepasst werden. Außerdem richtet sich die Höhe der Einspeisevergütung nach der Anlagenleistung sowie der Art der Einspeisung. Bis Juli 2025 lag die Vergütung bei Teileinspeisung bei 7,94 ct/kWh. Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Fördersätze:

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung

bis 10 kWp

7,86 ct/kWh

12,47 ct/kWh

bis 40 kWp

6,80 ct/kWh

10,45 ct/kWh

bis 100 kWp

5,56 ct/kWh

6,32 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur

Was ist der Unterschied zwischen Teil­einspeisung und Voll­ein­speisung?

Wer den mit seiner Photovoltaikanlage erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen möchte, kann zwischen zwei Vergütungsmodellen wählen: der Volleinspeisung und der Teileinspeisung bzw. Überschusseinspeisung. Bei der Teileinspeisung wird ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht. Nur der überschüssige Strom, der nicht in einem Stromspeicher zwischengespeichert wird, fließt ins öffentliche Netz. Für diese Variante gelten die regulären Förder­sätze der Einspeise­vergütung. Bei der Voll­ein­spei­sung wird der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Der selbst produzierte Strom wird also nicht genutzt, stattdessen wird der Strom­bedarf vollständig über das Netz gedeckt. Für diese Variante gelten höhere Fördersätze.

Die gewählte Einspeise­art muss dem Netzbetreiber vor der Inbetrieb­nahme der PV-Anlage mitgeteilt werden. Ein Wechsel des Modells ist aber weiterhin möglich und kann einmal jährlich bis spätestens 30. November für das folgende Kalenderjahr beantragt werden.

Paar schaut auf ein Mehrfamilienhaus mit Solaranlage auf dem Dach

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Wir beraten Sie gerne rund um den Umstieg auf Solarenergie, von der geeigneten PV-Anlage bis zu Fördermöglichkeiten wie der Einspeisevergütung.

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Lohnt sich das Einspeisen von Solarstrom noch?

Das EEG wurde eingeführt, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in Deutschland zu beschleunigen. Zu Beginn war die Einspeisevergütung entsprechend hoch: Für jede Kilo­watt­stunde Solarstrom erhielten Hausbesitzer rund 50 Cent. Diese attraktiven Vergütungen machten es lange Zeit wirtschaftlich, den erzeugten Strom vollständig ins Netz einzuspeisen.

Auch heute ist die Einspeisevergütung eine verlässliche und planbare Einnahmequelle, mit der sich jährlich mehrere hundert Euro erzielen lassen können. Da die Vergütungs­sätze mittler­weile jedoch nur noch wenige Cent pro Kilowattstunde betragen, hat die Über­schuss­einspeisung deutlich an Beliebtheit gewonnen. In vielen Fällen lohnt es sich finanziell mehr, den erzeugten Solarstrom zunächst selbst zu nutzen und nur den Überschuss einzuspeisen.

Entwicklung der Einspeisevergütung

In den vergangenen Jahren ist die Einspeisung von Solarstrom zunehmend uattraktiver geworden. Mit der EEG-Neuregelung 2023 wurden die Vergütungssätze zwar noch einmal leicht angehoben, um den Ausbau der Photovoltaik zu fördern und neue Anreize zu schaffen. Seitdem werden sie jedoch wieder halbjährlich um 1 % gesenkt. Besonders deutlich wird das beim Blick auf die Entwicklung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung in den letzten 15 Jahren:

Steuerliche Regelungen

Auch wenn die Fördersätze in den letzten Jahren deutlich gesunken sind, kann sich die Einspeisevergütung weiterhin lohnen, auch durch steuerliche Vorteile. Seit dem 1. Januar 2023 sind die Einnahmen aus privaten Photovoltaikanlagen bis 30 kWp vollständig von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung gilt sogar rückwirkend für das Jahr 2022. Wer Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist und dafür eine Vergütung erhält, muss darauf also keine Steuern zahlen, sofern die Anlage unter diese Leistungsgrenze fällt.

Direktvermarktung als Alternative

Eine Alternative zur Einspeisevergütung ist der direkte Verkauf des erzeugten Solarstroms. Bei dieser sogenannten Direktvermarktung wird der Strom nicht zu einem festgelegten Fördersatz eingespeist, sondern an der Strombörse verkauft. Dadurch können in der Regel höhere Erlöse erzielt werden als mit der klassischen Einspeisevergütung. Allerdings ist es Privatpersonen nicht erlaubt, den Strom selbst an der Börse zu verkaufen. Stattdessen muss der Verkauf über einen zugelassenen Vermarktungspartner erfolgen, der den Strom im Namen des Anlagenbetreibers vermarktet und die Erlöse auszahlt.

So erhalten Sie die Einspeisevergütung

Wenn Sie sich für eine Photovoltaikanlage entschieden haben und den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen möchten, sind nur wenige Schritte erforderlich, um die Einspeisevergütung zu erhalten:

Zukunft der Förderung

Auch wenn bereits über ein mögliches Ende der Einspeisevergütung diskutiert wird, gibt es derzeit keine konkreten Pläne der Bundesregierung, diese abzuschaffen. Aktuell bleibt die Förderung bestehen, wird jedoch schrittweise weiter gesenkt. Eine künftige Erhöhung der Vergütungssätze ist derzeit unrealistisch. Sollte die Einspeisevergütung in Zukunft tatsächlich auslaufen, wären bestehende Anlagen davon nicht betroffen. Sie behalten ihren Anspruch auf die gesetzlich garantierte Vergütung über 20 Jahre ab Inbetriebnahme.

Darüber hinaus stehen weiterhin andere Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen zur Verfügung, beispielsweise regionale Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Gerne beraten wir Sie individuell zu den passenden Fördermöglichkeiten für Ihre Region und Ihr Projekt.

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