MagazinStromspeicher Förderung:
Zuschüsse nach Bundesland
Ein Stromspeicher für zu Hause bietet viele Vorteile – er ermöglicht es, einen Großteil des eigenen Energiebedarfs selbst zu decken und die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz zu verringern. Bei der Frage nach der wirtschaftlichsten Lösung spielen Stromspeicher Förderungen eine entscheidende Rolle, da sie die Anschaffungskosten senken und den Umstieg auf erneuerbare Energien attraktiver machen. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Förderungen in den einzelnen Bundesländern 2025 verfügbar sind. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich regelmäßig bei Ihrer Kommune über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.
Das Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ bietet im Fördergebiet Baden-Württemberg langfristige zinsgünstige Darlehen für Privatpersonen, die eine Photovoltaikanlage an ihrem selbstgenutzten Wohnhaus installieren oder modernisieren möchten – auch für den Einbau von Stromspeichern. Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken, wobei der Mindestbetrag des Darlehens in der Regel 5.000 Euro beträgt.
Zusätzlich gibt es in einigen Städten in Baden-Württemberg kommunale Förderprogramme für Stromspeicher. So unterstützt das Programm „Klimafreundlich Wohnen“ in Freiburg unter anderem die erstmalige Installation von Batteriespeichern. Auch die „Solaroffensive“ der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt Zuschüsse für Stromspeicher in Verbindung mit neu installierten Photovoltaikanlagen.
In Bayern werden aktuell keine landesweiten Förderprogramme für Stromspeicher oder Photovoltaikanlagen angeboten. Auch für das 2022 abgelaufene “10.000-Häuser-Programm” ist derzeit keine Wiederaufnahme vorgesehen. Hausbesitzer in Bayern können weiterhin bundesweite Förderungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen zinsgünstige Kredite der KfW-Bank zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Auch eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), also eine feste Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom, ist möglich.
Das Berliner Förderprogramm „SolarPLUS“ wurde aufgrund des hohen Antragsaufkommens zwischenzeitlich pausiert, soll jedoch ab Frühjahr 2025 mit einer überarbeiteten Förderrichtlinie wieder fortgesetzt werden. Gefördert wird die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen. Dabei werden Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem Zuschuss von bis zu 15.000 Euro unterstützt, während für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien eine Förderung von bis zu 30.000 Euro möglich ist.
Im Land Brandenburg gibt es derzeit keine aktiven Förderungen für Stromspeicher oder Photovoltaikanlagen. Auch das frühere “Kleinspeicher-Programm”, das die Anschaffung von Batteriespeichern bezuschusst hat, ist nicht mehr verfügbar. Ebenso wurde das Förderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam Ende 2024 eingestellt. Daher lohnt sich ein Blick auf die bundesweiten Unterstützungsangebote: So bietet die KfW-Bank zinsgünstige Finanzierungen für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit Speicher. Außerdem können Sie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine garantierte Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom erhalten – und so Ihre Investition langfristig refinanzieren.
In Bremen gibt es derzeit keine spezifische Stromspeicher Förderung. Auch das frühere Solar-Förderprogramm für private Haushalte in Bremerhaven, das zuvor Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bot, wurde im Jahr 2024 eingestellt. Sie können weiterhin auf Förderangebote des Bundes zurückgreifen. Dazu zählen zinsgünstige Kredite der KfW-Bank im Rahmen des Programms “Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)” und eine feste Vergütung für den ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Auch in Hamburg steht derzeit keine landesweite Förderung für Stromspeicher zur Verfügung. Stattdessen können Sie auf bundesweite Förderprogramme zurückgreifen, etwa geförderte Kredite der KfW oder die EEG-Einspeisevergütung. Ergänzend dazu bietet die Stadt Hamburg mit der “Solaroffensive” eine umfassende Informations- und Beratungsinitiative, die Hauseigentümer, Unternehmen und Mieter bei der Planung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen sowie Mieterstromprojekten begleitet.
Zwar sind in Hessen derzeit keine landesweiten Förderprogramme für Stromspeicher oder Photovoltaikanlagen verfügbar, allerdings bieten einige Städte und Kommunen eigene Förderungen an. Beispielsweise fördert die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des Programms „Klimabonus“ die Anschaffung von Batteriespeichern mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten. In Marburg werden Stromspeicher im Rahmen des Zuschussprogramms „Klimafreundlich Wohnen“ gefördert. Für herkömmliche Stromspeicher wie Lithium- oder Bleispeicher gibt es dort eine Förderung von 500 Euro, während innovative und nachhaltige Speichertechnologien wie Salzwasser- oder Wasserstoffspeicher mit 1.500 Euro bezuschusst werden. Die Förderung ist jedoch nur in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage möglich. In Wiesbaden gab es zuletzt das Förderprogramm "Solarstrom", welches ebenfalls den Kauf von Stromspeichern bezuschusst hat. Dieses Programm ist jedoch 2024 ausgelaufen. Hier stehen Ihnen, wie in den anderen hessischen Regionen, aber ebenfalls staatlich geförderte Kredite der KfW oder die langfristige Einspeisevergütung nach EEG für selbst erzeugten Solarstrom zur Verfügung.
In Mecklenburg-Vorpommern werden Stromspeicher im Rahmen der Klimaschutz-Förderrichtlinien gefördert. Die Fördersätze liegen dabei zwischen 20 und 60 Prozent der Investitionskosten, richten sich allerdings hauptsächlich an Unternehmen und Kommunen, die in klimafreundliche Energielösungen investieren möchten. Für Privatpersonen steht derzeit jedoch keine gezielte Förderung für Stromspeicher zur Verfügung. Wenn Sie als Eigenheimbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern in Photovoltaik und Speichertechnik investieren möchten, können Sie auf bundesweite Angebote zurückgreifen, darunter Darlehen mit attraktiven Konditionen über die KfW sowie finanzielle Vergütungen für eingespeisten Solarstrom gemäß dem EEG.
Das landesweite Förderprogramm des Landes Niedersachsen, das Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Speicherkosten unterstützte, ist inzwischen ausgelaufen. Derzeit ist keine Fortsetzung geplant, und ein neues landesweites Förderprogramm für Stromspeicher existiert nicht. Dennoch können Sie weiterhin auf bundesweite Fördermöglichkeiten zurückgreifen – beispielsweise Förderkredite der KfW-Bank oder eine gesetzlich garantierte Vergütung für eingespeisten Solarstrom nach dem EEG.
Die landesweite Förderung für Photovoltaik durch das Programm “progres.nrw” wurde eingestellt, sodass in Nordrhein-Westfalen derzeit nur bundesweite oder kommunale Förderungen zur Verfügung stehen. Beispielsweise fördert das Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ der Stadt Düsseldorf die Installation von Batteriespeichern mit 250 €/kWh und bis zu 10.000 Euro pro Anlage für Bestands- und Neubauten. In Köln gibt es das Programm „Klimafreundliches Wohnen“, das Batteriespeicher mit 250 €/kWh und bis zu 2.500 Euro pro Anlage unterstützen soll. Allerdings ist diese Förderung derzeit pausiert, könnte aber nach Verabschiedung der neuen Haushaltssatzung wieder verfügbar sein.
Das “Solar-Speicher-Programm” zur Förderung von Stromspeichern in Rheinland-Pfalz wurde eingestellt, sodass derzeit keine landesweiten Förderungen zur Verfügung stehen. In Mainz gibt es aber seit Dezember 2024 ein neues Förderprogramm für PV-Speicher: Privatpersonen und Sportvereine im Stadtgebiet Mainz erhalten einen finanziellen Zuschuss für die Anschaffung von Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu errichteten PV-Anlage. Gefördert werden 150 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität, mit einem Maximalzuschuss von 1.500 Euro für Privatpersonen und 4.500 Euro für Sportvereine. Das Gesamtbudget des Programms beträgt 500.000 Euro.
Weitere kommunale Förderprogramme wie das „500-Dächer-Programm“ der Stadt Koblenz oder das Förderprogramm „Ingelheim am Rhein CO₂-neutral – Photovoltaikanlagen“ sind seit 2024 ausgeschöpft. Es empfiehlt sich, regelmäßig bei Ihrer Kommune nach aktuellen Fördermöglichkeiten zu fragen oder auf bundesweite Fördermöglichkeiten – wie KfW-Kredite oder die Einspeisevergütung – zurückzugreifen.
Aktuell bietet das Saarland weder landesweite noch kommunale Förderprogramme zur Installation von Stromspeichern an. Auch angekündigte Förderpläne der Landesregierung werden vorerst nicht umgesetzt. Dennoch können Sie im Saarland von bundesweiten Fördermöglichkeiten profitieren – etwa durch die Unterstützung der KfW in Form günstiger Kredite oder durch die EEG-Regelung, die für eingespeisten Strom eine feste Vergütung sichert.
In Sachsen profitieren Sie von einer attraktiven landesweiten Förderung für Stromspeicher. Mit dem Programm „SAB Sachsenkredit – Energie und Speicher“ unterstützt der Freistaat Investitionen in erneuerbare Energien durch zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden der Einbau, Ersatz oder die Erweiterung von Stromspeichern – vorausgesetzt, diese sind mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mindestens 30 kWp kombiniert. Weiterhin stehen auch in Sachsen bundesweite Fördermöglichkeiten zur Verfügung, wie die KfW-Finanzierung oder die EEG-Einspeisevergütung.
Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ fördert investive Maßnahmen in Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von mehr als 30 Kilowattstunden für erneuerbar erzeugten Strom. Gefördert werden dabei auch das notwendige Batteriemanagementsystem sowie der zugehörige Speicher-Wechselrichter. Alternativ können Sie bundesweite Förderangebote nutzen – etwa zinsgünstige KfW-Darlehen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher oder eine gesetzlich garantierte Vergütung für eingespeisten Solarstrom.
Das neue Förderprogramm in Schleswig-Holstein richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt den Einbau stationärer Stromspeicher in Kombination mit bestehenden oder neuen Photovoltaikanlagen. Gefördert werden Stromspeicher, die neu installiert werden und mindestens 75 Prozent ihrer Energie aus einer direkt angeschlossenen Erneuerbare-Energien-Anlage beziehen.
Das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ des Landes Schleswig-Holstein wurde aufgrund der Haushaltslage gestoppt und wird nicht fortgeführt. Für Privathaushalte in Schleswig-Holstein stehen somit aktuell nur bundesweite Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
In Thüringen sind derzeit weder landesspezifische noch kommunale Förderungen für Stromspeicher verfügbar. Das landeseigene Förderprogramm “SolarInvest” ist bereits Ende 2022 ausgelaufen. Lediglich stehen Ihnen bundesweite Förderungen wie zinsgünstige Kredite für Photovoltaik und Stromspeicher der KfW zur Verfügung. Zudem besteht auch in Thüringen die Möglichkeit, von der Vergütung nach dem EEG zu profitieren, wenn Sie selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen.
Ihre Ansprechpartner für Solaranlagen