Jetzt mit 7,5% Rabatt bis zu 2.500€ Preisvorteil sichern.Angebot sichern
Sparschwein und Geldscheine und Münzen auf einer PV-AnlageSparschwein und Geldscheine und Münzen auf einer PV-Anlage
Solaranlage

PV Anlage steuerlich absetzen: So funktioniert’s

MagazinPfeil nach rechtsPV Anlage steuerlich absetzen: So funktioniert’s

Photovoltaikanlagen sind nicht nur eine Investition in die erneuerbare Energieversorgung, sondern bieten auch steuerliche Vorteile für Privatpersonen und Unternehmen. Neben attraktiven Fördermöglichkeiten, beispielsweise durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), besteht auch die Möglichkeit, die Anschaffungskosten über Abschreibungen von der Steuer abzusetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche steuerlichen Vorteile eine Solaranlage mit sich bringt und wie Sie die Anlage steuerlich absetzen können, inklusive Beispielrechnungen.

Steuerliche Vorteile im Überblick

  • Nullsteuersatz: Seit dem 1. Januar 2023 fällt beim Kauf und der Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden sowie auf dazugehörige Komponenten wie Wechselrichter oder Stromspeicher keine Umsatzsteuer mehr an.
  • Einkommensteuerbefreiung: PV-Anlagen bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (insgesamt maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem) sind von der Einkommensteuer befreit, sodass Erträge aus dem Eigenverbrauch oder der Einspeisevergütung nicht versteuert werden müssen.
  • Arbeitskosten: Seit Januar 2024 können bei privater Nutzung der PV-Anlage außerdem 20 % der Arbeitskosten für Installation, Wartung und Reparatur als Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. 
  • Abschreibungen: Die Anschaffungskosten größerer PV-Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp können über eine Abschreibung steuerlich abgesetzt werden.

Photovoltaikanlage von der Steuer absetzen

Welche Voraussetzungen gibt es?

Ob Sie eine Photovoltaikanlage steuerlich abschreiben können, hängt von der Anlagengröße bzw. -leistung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Für private Betreiber bedeutet das: Erträge müssen nicht versteuert werden, dementsprechend ist auch keine Abschreibung möglich. Bei größeren Anlagen über 30 kWp, deren Erträge zu mehr als 50 % eingespeist werden, ist eine Abschreibung zulässig. Für gewerblich genutzte PV-Anlagen gilt die Abschreibungsmöglichkeit grundsätzlich.

Wie funktioniert die Abschreibung von PV Anlagen?

Wenn eine Photovoltaikanlage steuerpflichtige Einnahmen erzielt, können die Anschaffungskosten auf drei Arten steuerlich geltend gemacht werden:

  • Lineare Abschreibung
  • Investitionsabzugsbetrag
  • Sonderabschreibung

Lineare Abschreibung (AfA)

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten einer PV-Anlage gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt, die laut AfA-Tabelle 20 Jahre beträgt. Die Anschaffungskosten einer PV-Anlage können über diese betriebsgewöhnliche linear mit einem Abschreibungssatz von 5 % abgeschrieben werden. Somit können pro Jahr 5 % der ursprünglichen Anschaffungskosten geltend gemacht werden.

Beispiel: Betragen die Netto-Anschaffungskosten inklusive Installation einer PV-Anlage 20.000 €, können jährlich 1.000 € als lineare Abschreibung steuerlich abgesetzt werden.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es, bereits drei Jahre vor der eigentlichen Anschaffung der PV-Anlage 50 % voraussichtlichen Anschaffungskosten steuermindernd geltend zu machen. Nach der tatsächlichen Anschaffung wird der IAB wieder aufgelöst und zusätzlich beginnt die reguläre lineare Abschreibung von fünf Prozent pro Jahr über die Nutzungsdauer von 20 Jahren. Vor allem für Kleinunternehmer und Freiberufler ist dies eine interessante Möglichkeit, Investitionen frühzeitig steuerlich zu berücksichtigen. Für Privatpersonen ist der IAB jedoch nur anwendbar, wenn die PV-Anlage überwiegend betrieblich genutzt wird. In der Praxis bedeutet das, dass mindestens 90 % des erzeugten Stroms ins Netz eingespeist werden müssen.

Beispiel: Kostet eine PV-Anlage beispielsweise 40.000 € netto, können über den IAB bereits bis zu drei Jahre vor der Anschaffung 20.000 € steuermindernd berücksichtigt werden. Dadurch reduziert sich im Abzugsjahr der steuerpflichtige Gewinn um diesen Betrag und die Steuerlast sinkt entsprechend. 

Sonderabschreibung

Zusätzlich zur regulären Abschreibung können Unternehmen und bestimmte private Betreiber (sofern die Anlage überwiegend betrieblich genutzt wird und somit steuerpflichtig ist) 20 % der Anschaffungskosten der PV-Anlage in den ersten fünf Jahren nach der Anschaffung als Sonderabschreibung geltend machen. Diese 20 % lassen sich flexibel auf die fünf Jahre verteilen und ermöglichen so eine gezielte Steueroptimierung. Der verbleibende Restbetrag wird anschließend über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben.

Beispiel: Die Anschaffungskosten einer PV-Anlage betragen 50.000 € netto. Zusätzlich zur linearen AfA von 2.500 € pro Jahr (5 % von 50.000 €) können innerhalb der ersten fünf Jahre insgesamt 10.000 € (20 % von 50.000 €) als Sonderabschreibung angesetzt werden.

Betriebskosten der PV-Anlage steuerlich absetzen

Neben den Anschaffungskosten können auch die laufenden Betriebskosten einer Photovoltaikanlage steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen:

  • Wartung und Reinigung
  • Reparaturen und Ersatzteile
  • Zählermiete und Netznutzungsgebühren
  • Versicherungen
  • Kreditzinsen für die Finanzierung der Anlage


Weitere steuerliche Aspekte rund um Photovoltaikanlagen

PV Anlage mit Speicher steuerlich absetzen

Wird eine Photovoltaikanlage zusammen mit einem Speicher angeschafft und installiert, gelten beide Komponenten steuerlich als eine Einheit. Die gesamten Anschaffungskosten des Komplettpakets können dann abgeschrieben werden. Erfolgt der Einbau des Speichers erst nachträglich, werden dessen Kosten nicht separat neu angesetzt, sondern auf die noch verbleibende Abschreibungsdauer der bestehenden PV-Anlage verteilt.

Kombination aus Abschreibung und Förderung

Zusätzlich zur Abschreibung können Förderprogramme von Bund, Ländern, Gemeinden oder der KfW für die Anschaffung von Solaranlagen genutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass bewilligte Fördermittel die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung mindern. Die Zuschüsse werden von den Anschaffungskosten abgezogen und nur der verbleibende Betrag über die steuerlich abgeschrieben werden. 

Checkliste für die Steuererklärung mit PV-Anlage

  • Grenzen prüfen: Anlagengröße in Bezug auf die Steuerbefreiungsgrenzen 
  • Notwendige Unterlagen sammeln: Kaufvertrag, Installationsrechnung, Einspeisevertrag, Abrechnungen etc.
  • Kosten dokumentieren: z.B. Wartung, Reparaturen, Zählermiete, Versicherungen
  • Aufbewahrung: Alle relevanten Unterlagen mindestens 10 Jahre sichern
  • Beratung: Bei größeren oder komplexen Anlagen steuerlichen Rat einholen
Team

Ihre Ansprechpartner für Solaranlagen

  • Mehr als 10 Jahre Erfahrung
  • Persönlich & regional
  • Kostenfrei & unverbindliches Angebot
Jetzt anfragen