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Solaranlage

Photovoltaik Gesetzesänderung 2024: Unser Solar-Rückblick

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Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu – ein idealer Zeitpunkt, um zurückzublicken und die wichtigsten Ereignisse für die Photovoltaik-Branche Revue passieren zu lassen. Von bedeutenden Gesetzesänderungen wie dem Solarpaket I über die Ausweitung der Solarpflicht bis hin zu Anpassungen bei der Einspeisevergütung: 2024 hat nicht nur die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie in Deutschland verändert, sondern auch wichtige Impulse für die Energiewende gesetzt.

Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Entwicklungen zusammen, beleuchtet ihre Auswirkungen und wirft einen Blick darauf, wie sie die Zukunft der Photovoltaik prägen könnten. Was hat sich getan? Welche Chancen ergeben sich? Und warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um auf Solarenergie zu setzen? Lassen Sie uns gemeinsam zurückschauen – und den Blick nach vorn richten.

Kleines Solarmodul

Photovoltaik Gesetzesänderungen 2024: Das Solarpaket I

Das Solarpaket I markiert einen Meilenstein in der deutschen Energiewende und wurde im April 2024 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es zielt darauf ab, den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik, zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Hier ein Überblick über die zentralen Änderungen und Neuerungen:

Wichtige Änderungen des Solarpakets I

  • Förderung für größere PV-Anlagen: Die Förderung für größere PV-Anlagen wurde angepasst, um den gestiegenen Baukosten Rechnung zu tragen. So wurde die Einspeisevergütung für Anlagen ab 40 kW um 1,5 Cent pro kWh erhöht. Zudem steigen die Ausschreibungsmengen für große Dachanlagen ab 2026 auf 2,3 GW pro Jahr, um den Ausbau weiter zu fördern.
  • Vereinfachungen bei Balkon-PV: Bei Balkon-PV-Systemen wurde das Verfahren erheblich vereinfacht. Eine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich, und übergangsweise dürfen sogar rückwärtsdrehende Zähler genutzt werden, um den Einstieg in die Solarenergie leichter zu machen.
  • Neue Regeln für Mieterstrom: Auch bei Mieterstrommodellen gibt es bedeutende Verbesserungen. Gewerbliche Gebäude und Nebenanlagen können diese Modelle nun einfacher umsetzen. Betreiber profitieren zudem davon, dass die Pflicht zur Reststromlieferung entfällt, was diese Projekte attraktiver macht.
  • Förderung für Agri- und Floating-PV: Innovative Technologien wie Agri- und Floating-PV werden durch neue Förderkonditionen gezielt unterstützt. Mit der Einführung eines speziellen Untersegments will der Gesetzgeber diese Technologien aus der Nische holen und breiter etablieren.
  • Repowering von Dachanlagen: Das Repowering von Dachanlagen wurde vereinfacht. Bestehende Anlagen können nun leichter modernisiert werden, etwa durch den Austausch älterer Module gegen neue, effizientere Modelle.
  • Neue Netzregelungen: Auch die Netzregelungen wurden erweitert: Das vereinfachte Netzanschlussverfahren gilt nun für Anlagen bis 30 kW. Darüber hinaus können Speicher sowohl für erneuerbare Energien als auch für Netzstrom flexibel genutzt werden, was die Integration von Solaranlagen weiter erleichtert.

Was bedeutet das für Anlagenbetreiber?

Betreiber von kleinen und großen PV-Anlagen profitieren von erleichterten Verfahren und erhöhten Förderungen. Besonders im Bereich der Direktvermarktung und der Mieterstrommodelle wurden Hindernisse beseitigt, um mehr Bürger und Unternehmen zu motivieren, in Solarenergie zu investieren.

Ausblick: Potenziale des Solarpakets

Mit dem Solarpaket I wird ein Grundstein gelegt, um das Ziel von 80 % erneuerbaren Energien bis 2030 zu erreichen. Experten erwarten, dass das Paket eine deutliche Beschleunigung beim Zubau von Photovoltaik bewirkt und innovative Technologien wie Agri-PV stärker in den Markt integriert werden. Langfristig wird das Solarpaket I zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland beitragen.

Degression der Einspeisevergütung seit 2024

Die Einspeisevergütung für Solarstrom hat in den vergangenen Jahren erhebliche Veränderungen erfahren. Bis 2023 war sie monatlich an die Menge der neu installierten Photovoltaik-Leistung gekoppelt. Mit der EEG-Novelle 2023 wurden die Vergütungssätze erstmals festgeschrieben und die Degression vorübergehend ausgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt lag die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp bei 8,6 Cent pro kWh, für Anlagen bis 40 kWp bei 7,5 Cent pro kWh.

Seit dem 1. Februar 2024 greift die Degression wieder, allerdings in einem neuen Rhythmus: Die Vergütungssätze werden nun alle sechs Monate um einen Prozentpunkt gesenkt. Aktuell gelten folgende Werte für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden:

  • Bis 10 kWp: 8,03 Cent/kWh
  • 10 bis 40 kWp: 6,95 Cent/kWh
  • 40 bis 100 kWp: 5,68 Cent/kWh

Die Änderungen zielen darauf ab, die Marktanpassung und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Gleichzeitig wurde der sogenannte „atmende Deckel“, ein Mechanismus zur automatischen Anpassung der Degressionshöhe, mit der EEG-Novelle abgeschafft. Dadurch soll die Entwicklung des Solarstrommarkts transparenter und vorhersehbarer gestaltet werden.

Einspeisevergütung 2025: Was sich für Solaranlagen-Betreiber ändern könnte

Für die kommenden Jahre bleibt abzuwarten, wie sich die halbjährliche Degression auf die Rentabilität von Photovoltaikanlagen auswirken wird. Experten gehen davon aus, dass die Einspeisevergütung weiterhin sinkt. Für Betreiber bedeutet dies, dass der Fokus auf Eigenverbrauch und Speichersysteme immer wichtiger wird, um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu maximieren. Zudem könnten kommende Gesetzesänderungen oder zusätzliche Fördermaßnahmen eine entscheidende Rolle spielen, um den Ausbau der Solarenergie weiter voranzutreiben.

Solarpflicht in Deutschland: Änderungen und Entwicklungen

Die Solarpflicht hat sich in den letzten Jahren zu einem zentralen Instrument der Energiewende entwickelt. Sie soll sicherstellen, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien auf Neubauten und teilweise auch auf Bestandsgebäuden verpflichtend wird. Im Jahr 2024 gab es wesentliche Änderungen und Ausweitungen in mehreren Bundesländern.

Wo gilt die Solarpflicht?

In den meisten Bundesländern gilt die Solarpflicht vorrangig für Neubauten. Für Wohngebäude greift diese oft ab einer bestimmten Dachfläche oder Bauantragsstellung, während für Nichtwohngebäude und Parkflächen teilweise strengere Regeln gelten. Seit 2024 sind auch grundlegende Dachsanierungen in Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Hamburg von der Pflicht umfasst.

Regionale Unterschiede bei der Solarpflicht

Die Solarpflicht wird in Deutschland schrittweise eingeführt, wobei sich die Regelungen je nach Bundesland unterscheiden. Hier ein Überblick über die aktuellen Regelungen in den einzelnen Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: Pflicht für Neubauten seit 2022, auch Dachsanierungen ab 2023.
  • Berlin: Seit 2023 Solaranlagen auf Neubauten ab 50 m² und bei Dachumbauten.
  • Hamburg: Neubauten ab 2023, Bestandsgebäude bei Dachumbauten seit 2024.
  • Rheinland-Pfalz: Gewerbebauten und Parkplätze seit 2023, Neubauten ab 2024 „PV-ready“.
  • Bayern, NRW, Niedersachsen: Ab 2025 Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen.
  • Schleswig-Holstein: Solarpflicht für neue Wohngebäude ab 2025.
  • Keine Solarpflicht: Saarland, Sachsen, Thüringen und weitere planen bisher keine verbindlichen Regelungen.

Welche Gebäude sind ausgenommen?

Nicht alle Gebäude sind von der Solarpflicht betroffen. Ausnahmen gelten beispielsweise für denkmalgeschützte Immobilien oder Dächer, die aufgrund ihrer Ausrichtung oder Bauweise nicht wirtschaftlich genutzt werden können.

Ausblick der Solarpflicht auf 2025

Die Solarpflicht wird voraussichtlich weiter ausgedehnt. Insbesondere in Bundesländern wie Bayern und Niedersachsen sind ab 2025 zusätzliche Regelungen für private Wohngebäude vorgesehen. Außerdem wird erwartet, dass vermehrt integrierte Lösungen wie Photovoltaik in Kombination mit Batteriespeichern verpflichtend werden könnten.

Mit der Solarpflicht leisten Bund und Länder einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Eigentümer sollten sich frühzeitig informieren, um die Anforderungen zu erfüllen und von Förderungen zu profitieren.

Fazit zu den Gesetzesänderungen 2024: Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Gesetzesänderungen des Jahres 2024 stellen wichtige Schritte dar, um Solarenergie für Bürger und Unternehmen zugänglicher und wirtschaftlicher zu machen. Durch die Kombination aus Anreizen wie dem Solarpaket I, der regionalen Ausweitung der Solarpflicht und einer langfristigen Planbarkeit durch die Einspeisevergütung schafft der Gesetzgeber die Grundlage für eine beschleunigte Energiewende. Betreiber und Interessenten sollten diese Maßnahmen als Chance sehen, aktiv zur Reduktion von CO₂-Emissionen beizutragen und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu nutzen.

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