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Solaranlage

Photovoltaik als Mieter: So können Sie profitieren

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Photovoltaik ist längst nicht mehr nur für Hausbesitzer interessant. Auch wer zur Miete wohnt, kann von Solarstrom profitieren. Sei es durch sogenannte Mieterstrom-Modelle, durch ein eigenes Balkonkraftwerk oder über spezielle Ökostromtarife. Damit lassen sich Stromkosten senken und gleichzeitig ein Beitrag zur Energiewende leisten. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Photovoltaik für Mieter bietet, worauf Sie achten sollten und wie Sie Solarstrom auch ohne eigenes Dach sinnvoll nutzen können.

Das Mieterstrom-Modell

Mieterstrom bezeichnet eine Form der Energieversorgung, bei der Vermieter auf der Dachfläche des Wohnobjekts eine Solaranlage installieren und den damit erzeugten PV-Strom an die Mieter verkaufen. Das kann für beide Seiten von Vorteil sein: Als Mieter erhalten Sie Zugang zu günstigem und umweltfreundlichem Strom, während Vermieter zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf des erzeugten Solarstroms erzielen können. 

Und weiterhin gilt: Nicht gedeckter Strombedarf kann über das allgemeine Stromnetz bezogen werden. Umgekehrt kann auch überschüssiger Solarstrom, der im Haus nicht verbraucht wird, gegen eine Vergütung ins Netz eingespeist werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Wer als Mieter von den Vorteilen des Mieterstroms profitieren möchte, sollte sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), vertraut machen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Modell durch einen Mieterstromzuschlag unterstützt. In diesem Fall darf der Strompreis höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen, in der Regel liegt er sogar häufig darunter. Dennoch ist es ratsam, sich vorab genau über die verfügbaren Angebote und Bedingungen zu informieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie die für Sie beste Option wählen und die Vorteile des erzeugten Solarstroms optimal nutzen können.

Ebenfalls wichtig, ist die transparente und faire Abrechnung des Mieterstroms. Hier gibt es klare Vorgaben, wie der erzeugte Solarstrom korrekt gemessen und abgerechnet werden muss. Moderne Messkonzepte sorgen dafür, dass jeder Mieter nur für den tatsächlich verbrauchten Strom zahlt.

Um die Rechte und Pflichten beider Seiten klar zu regeln, empfiehlt sich der Abschluss eines Mieterstromvertrags. In diesem Vertrag sollten unter anderem die Abrechnung des Mieterstroms, die Wartung der Photovoltaikanlagen, die Haftung bei Störungen sowie die Modalitäten der Stromlieferung festgehalten werden. So sind sowohl Mieter als auch Vermieter auf der sicheren Seite.

Ungenutztes Mieterstrom-Potenzial ist groß

Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bleibt der Mieterstrom trotz steigender Installationen von Photovoltaikanlagen bislang eine Nische. Besonders auf den Dächern von Bestandsgebäuden, also Mehrfamilienhäusern, wird das vorhandene Potenzial kaum ausgeschöpft. Das IW spricht von 19 Millionen Mieterhaushalten insgesamt, von denen 14,3 Millionen in Mehrfamilienhäusern liegen, die für Mieterstrom geeignet wären. Im Mai 2024 lag die Anzahl der für Mieterstrom gemeldeten Anlagen bundesweit jedoch nur bei knapp 9.000. 

Mini-Solaranlagen für die Mietwohnung

Eine weitere Möglichkeit als Mieter von Photovoltaik zu profitieren, sind Mini-PV-Anlagen, meist in Form sogenannter Balkonkraftwerke. Damit lässt sich auch ohne Dach eigener Solarstrom erzeugen. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren viele bürokratische Hürden abgebaut, sodass sich Mini-Solaranlagen heute für die meisten Mieter lohnen. Voraussetzung ist lediglich ein geeigneter Standort mit ausreichend Sonneneinstrahlung sowie die Zustimmung des Vermieters. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind jedoch mieterfreundlicher geworden, sodass eine Ablehnung künftig gut begründet sein muss.


Die Installation erfolgt in der Regel mit ein bis zwei Solarmodulen, die am Balkon, auf der Terrasse oder an der Fassade angebracht werden. Ein Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom so um, dass er direkt in den Stromkreis der Wohnung eingespeist wird. Auf diese Weise können Sie als Mieter einen Teil ihres Strombedarfs selbst decken. Typische Balkonkraftwerke erzeugen pro Jahr bis zu 600 Kilowattstunden Strom und ermöglichen so unter guten Bedingungen eine Ersparnis von etwa 100 bis 200 Euro bei den Stromkosten.

Diese Lösung ist besonders interessant für Mieter und Wohnungseigentümer, die keine große Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren können, aber dennoch von kostengünstigem und klimafreundlichem Solarstrom profitieren möchten.

Allgemeine Ökostromtarife 

Eine indirekte Möglichkeit, Photovoltaik als Mieter zu nutzen, bieten Ökostromtarife. Viele Energieversorger speisen dabei Strom aus erneuerbaren Quellen, unter anderem auch Solarstrom aus Photovoltaikanlagen oder Mieterstromprojekten, in das öffentliche Netz ein.

Für Sie als Mieter bedeutet das: Sie können ihren Stromverbrauch klimafreundlicher gestalten, ohne bauliche Veränderungen an der Wohnung vornehmen oder Investitionen in eigene Solartechnik tätigen zu müssen. Neben der Unterstützung der Energiewende profitieren Sie in der Regel von planbaren und fairen Kosten, da Ökostromtarife oft langfristig stabile Preisstrukturen bieten.

Zukunftsaussichten und die Chancen für Mieter

Damit auch Mieter stärker von Photovoltaik profitieren können, plant die Bundesregierung weitere Vereinfachungen. Ziel ist es, Mieterstrommodelle attraktiver zu machen, bürokratische Hürden abzubauen und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Gleichzeitig werden Balkonkraftwerke zunehmend leistungsfähiger und dürfen künftig einfacher installiert und betrieben werden. Und auch die Energieversorger reagieren bereits auf die steigende Nachfrage der nachhaltigen Stromversorgung und erweitern ihr Angebot an echten Ökostromtarifen, die Solar- und Windstrom fördern. Langfristig soll erreicht werden, dass nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch wesentlich mehr Mieter direkt oder indirekt von Solarstrom profitieren können.

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