Gelb Solar Blog
Ladesäulenförderung des Lahn-Dill-Kreises
Lahn-Dill-Kreis in Kooperation mit der EAM Netz bezuschusst Anschaffung privater Ladestationen
- Verfasser: Dustin Schilling
- Veröffentlicht: 18/03/2021
- Kategorien: Förderungen
Das Förderprogramm im Überblick
Der Lahn-Dill-Kreis und die EAM stehen hinter der Elektromobilität und möchten diese mit der Förderung von privaten Lademöglichkeiten für mehr Menschen attraktiv und zugänglich machen. Eine Förderung von Ladestationen ist besonders sinnvoll, da rund 80% aller Ladevorgänge von rein batterieelektrischen Fahrzeugen zuhause stattfinden.
Der Lahn-Dill-Kreis und die EAM fördern folgende Maßnahmen:
- 11 kW Ladestationen (Wallbox) an privat genutzten Stellplätzen, Garagen oder Carports: 100 €
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Die Vorraussetzungen, die Sie erfüllen müssen um den Zuschuss von 100 € für Ihre privat genutzte Wallbox zu erhalten sind wie folgt:
- Besitz oder verbindliche Bestellung eines Elektroautos (Nachweis erforderlich)
- Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien (Nachweis erforderlich)
- Wohn-, Vereins- oder Unternehmenssitz im Lahn-Dill-Kreis
- Installationsnachweis und Foto der Wallbox
Ihre Ansprechpartner bei Rückfragen
Laura Mette
Mobilitätsmanagerin
Tel.: 06441 407-1864
E-Mail: laura.mette@lahn-dill-kreis.de
Ingo Dorsten
Energie- und Klimaschutzmanager
Tel.: 06441 407-1865
Email: ingo.dorsten@lahn-dill-kreis.de
Jetzt weiterlesen:
Ladesäulenförderung des Lahn-Dill-Kreises
Der Lahn-Dill-Kreis und die EAM stehen hinter der Elektromobilität und möchten diese mit der Förderung von privaten Lademöglichkeiten für mehr Menschen attraktiv und zugänglich machen. Eine Förderung von Ladestationen ist besonders sinnvoll, da rund 80% aller Ladevorgänge von rein batterieelektrischen Fahrzeugen zuhause stattfinden.
Klimafreundlich Wohnen: Universitätsstadt Marburg bezuschusst PV und Speicher
Die Universitätsstadt Marburg macht Ernst in Sachen Klimaschutz. Bereits am 25.09.2020 tritt die Richtlinie zum Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ in Kraft und ersetzt damit die bereits vorhandene Richtlinie zur „Förderung von regenerativen Energien“ von 2017.